Muss man als Rentner der getrennt lebenden Ehefrau Unterhalt zahlen?

1 Antwort

Hallo,

getrennt ist nicht geschieden ! 

Grundsätzlich: Ja ! Eheleute sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpfichtet.

Ob überhaupt und in welcher Höhe Unterhalt zu leisten ist, wird erst die Berechnung zeigen. Hast du selbst nur ein geringes Einkommen, wirst du auch nicht zur Zahlung verpflichtet. 

http://www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html

Du sprichst von kleiner Rente......gib mal alle Daten hier ein. Ich denke das Ergebnis wird dich beruhigen. 

Leben musst du schließlich auch ! 

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@Gaenseliesel

ups....ganz übersehen :-(

bei 900,- € Rente brauchst du dir keine Sorgen um Unterhaltzahlung machen. 

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@Gaenseliesel

Es kommt nicht auf die Höhe der Rente, sondern auf die Höhe der gesamten steuerpflichtigen Einkünfte an. Die können auch bei kleiner Rente riesig sein.

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@NasiGoreng

Nicht der gesamten steuerpflichtigen Einkünfte, sondern der gesamten nach SGB definierten Einkünfte - ob nun steuerpflichtig oder nicht.

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@EnnoWarMal

Bis auf die Rente habe ich keinerlei Einkünfte. Bin auch der Meinung, dass da nicht viel für Unterhaltszahlungen übrig bleibt. Werde dem jobcenter erstmal die Einkommensauskunft zukommen lassen und dann auf die Rückmeldung warten.

Vielen Dank für die Antworten!

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