Muss kürzester Weg für Kilometergeld angegeben werden auch wenn dieser nicht befahrbar ist?

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Hallo,

für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte sind 30 Cent je Arbeitstag und kürzestem Entfernungskilometer als Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzusetzen.

Ein weiterer Weg kann geltend gemacht werden, wenn die Fahrzeit sich hierdurch deutlich verkürzt (bspw. Autobahn stadt Landstraße) oder durch Bauarbeiten/Sperrungen ein Umweg gewählt werden muss.

Sofern auf deinem bisherigen Weg also eine Baustelle ist und du dadurch einen Umweg nehmen musst, dann kannst du diesen Umweg entsprechend ansetzen. Du musst bei der Wahl des Umweges aber widerumg die kürzeste Alternative wählen.

Wichtig:

Notiere dir, von wann bis wann und wo genau die Straßensperrung war.

Ja natürlich kann man das zum Beispiel wenn es durch Baustellen oder geänderter Verkehrsführung durch Ordnungsamt oder Straßenbauamt kommt. Diese Maßnahmen werden auch öffentlich bekannt gegeben und die kürzeste Verbindung ist nicht immer auch die schnellste. Das habe ich selbst auch schon praktiziert, mein Weg zur Arbeitsstelle hat sich durch eine geänderte Verkehrsführung um täglich 4 Kilometer verlängert, ergibt eine jährliche Kilometermehrleistung von knapp 1000 Kilometer.