Muss in Bayern bei einem Streit zwsichen Nachbarn das Schlichtungsverfahren durchgeführt werden?
Wisst ihr, ob in einem Nachbarstreit in Bayern vor einer Klage das Schlichtungsverfahren durchzuführen ist? Nicht dass die Klage sofort anhängig gemacht wird und zurück genommen werden muss, weil das Schlichtungsverfahren fehlt!
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Der Kläger kann auf ein Schlichtungsverfahren einseitig verzichten in folgenden Fällen (Art. 199 Abs. 2 ZPO):
internationaler Sachverhalt (Wohnsitz Beklagter im Ausland), Aufenthaltsort Beklagter unbekannt Streitigkeiten nach GleichstellungsgesetzDie Parteien können auf das Schlichtungsverfahren gemeinsam verzichten, wenn der Streitwert mindestens CHF 100’000.00 beträgt (Art. 199 Abs. 1 ZPO).