muss ich,weil ich die Generalvollmacht habe,die Beerdigung bezahlen,obwohl ich nicht verwandt bin?

3 Antworten

Eindeutig "nein" wenn Du nichts anderes als die Vollmacht hast. Bist Du hingegen Erbe, dann sieht es anders aus. Der Erbe haftet auf die Bestattungskosten. Hilfsweise haften die zuletzt Unterhaltspflichtigen, wie Kinder, Eltern, Ehegatten.

Hallo kieta, diese Frage ist nicht so einfach mit " Ja " oder " Nein " zu beantworten. Es kommt bei der erteilten Vollmacht auf den genauen Wortlaut an, was der Vollmachtgeber im Falle des Falles in seinem Sinne von dir geregelt haben wollte.

lies bitte hier genaueres, vielleicht hilft es dir :

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbfall_vollmacht.html

Ansonsten warte etwas, es meldet sich sicher noch ein Fachkundiger aus dem Forum zur Frage. Gruß ! K.

Grds. fällt die Beerdigung dem Nachlass zu. Mit General- und Bankvollmacht kannst du also den Bestatter bezahlen, sofern die Erben diese Vollmacht nicht widerrufen.

Deutlich sinnvoller wäre es hingegen, sich hier mir den Erben abzustimmen: Über die Form der Bestattung und die Kostentragung einer "angemessenen" Beerdigung bestimmen nämlich sie, würdest du die Bestattung veranlassen, haftest du dem Auftragnehmer gegenüber aber selbstschuldnerisch :-O

G imager761