Frage von FriedrichD 08.03.2010

Muss ich zum Landgericht bei einer Hauptforderung von 4.500 Euro und Zinsen von rund 1.000 Euro?

  • Antwort von Wodie 08.03.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Beantrage doch erst mal einen Mahnbescheid. Das kannst du online hier machen.

    https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1078086-1268047181311&...

    Kostet ca. 70 Euro Gerichtsgebühren, den Antrag kannst du alleine stellen ohne Anwalt

  • Antwort von mig112 08.03.2010

    RECHT braucht du nicht, weil du es ja schon hast... du brauchst GELD - und das bekommst du vor Gericht auch nicht. Denn Merke: Das Schicksal des Klägers ist der Vergleich!

    Versuch doch vor dem Amtsgericht die Zinsen einzuklagen, ohne eigenen Anwalt, dann hälst du die Kosten niedrig. Zuerst erwirkst du aber natürlich einen Mahnbescheid (was du vor 2 Jahren schon hättest tun sollen...)

  • Antwort von wfwbinder 08.03.2010

    Deine klagforderung ist ca. 5.500 und damit Landgerichts und somit anwaltspflichtig.

    Lösung klage vor dem AG nur auf die hauptsumme, die Zinsen kannst Du nachschieben, falls er nicht freiwwillig zahlt.

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