Frage von Hyperion54 18.12.2011

Muss ich Wert meiner Eigentumswohnung versteuern, wenn ich zu größerer wechsle?

  • Antwort von Matrix 18.12.2011
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    Die Mieteinnahmen, die ein Immobilienbesitzer durch die Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses erhält, gehören zum steuerpflichtigen Einkommen. Aus diesem Grund muss jeder Vermieter sämtliche Mieteinnahmen versteuern.

    Dieses geschieht in der Regel in Verbindung mit der jährlichen Steuererklärung. Zur Ermittlung der Mieteinkünfte ist die Nettokaltmiete ausschlaggebend.

    http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/mieteinnahmen-versteuern/

  • Antwort von Meandor 18.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn Du ein Wohnung vermietest erzielst Du Mieteinnahmen. Die sind steuerpflichtig.

  • Antwort von EnnoBecker 18.12.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Muss ich dafür diesen Wert versteuern?

    Das habe ich nicht verstanden.

    Welchen Wert? Wofür? Welche Steuer?

    Natürlich sind Mieteinkünfte zu versteuern, und du schreibst ja selbst, dass du vermieten willst.

    Ich versteh nicht, was dass mit "meine Tätigkeit aufhören" zu tun hat.

    Verwirrte Grüße.

  • Antwort von REMAXSelect 19.12.2011

    aaaalos, ich nehme einmal an es geht dir um einen evt. steuerlichen Veräußerungsgewinn wenn du die Wohnung aus dem Betriebsvermögen entnimmst?

    Dazu ist zu klären ob du die Wohnung von vornherein als Büro gekauft hast und damit auch bilanziert? in diesem Falle wird aus dem notwendigen Betriebsvermögen bei Fremdvermietung privates Vermögen, weil sie dann nicht mehr zur Erzielung betrieblicher Einkünfte erforderlich ist, also kein NOTWENDIGES Betriebsvermögen mehr. Versteuert wird in diesem Falle die Differenz vom aktuellen Buchwert zum Marktwert.

    Solltest du die Wohnung aber auch bisher schon im Privatvermögen haben, was bei Wohnraum das üblichere wäre, vor allem wenn sie zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden gäbe es kaum eine andere. sollte dem so sein musst du natürlich keinen Veräusserungsgewinn versteuern, da das natürlich nicht der Fall ist.
    die Mieteinnahmen fallen dann natürlich unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Anhang in der persönlichen Steuererklärung, wie EnnoBecker so charmant nicht erklärt hat.

  • Antwort von billy 18.12.2011

    Wer Wohneigentum vermietet, muss diese Einnahmen, als Mieteinnahmen versteuern. Einen Freibetrag für Mieteinnahmen gibt es nicht. Es ist auch völlig egal, ob man die Mieteinnahmen regelmäßig oder unregelmäßig bezieht oder ob es sich gar nur um eine Einmalzahlung handelt. Alle Zuflüsse für überlassenes Wohneigentum sind in der Steuererklärung auf der Anlage Vermietung und Verpachtung anzugeben. Die Höhe der Steuerzahlung lässt sich allerdings verringern, denn alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem vermieteten Objekt stehen, wie Renovierungen, Zinsen, Versicherungsbeiträge und Betriebskosten können in Abzug gebracht werden. Dieses kann den Steuerbetrag oft enorm reduzieren. Hinzu kommen noch alle anfallenden Werbungskosten. Auch diese senken die Höhe der anfallenden Versteuerung. http://geld.leitfaden-finanzen.de/mieteinnahmen-versteuern.html

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