muss ich rückwirend zahlen wenn mein Handyanbieter 3 jahre vom falschen konto abgebucht hat?

2 Antworten

Nehmen wir den Sachverhalt auseinander.

Du hast einen Mobiltelefonvertrag.

Du hast telefoniert.

Du bist also Zahlungspflichtiger.

Bisher hast Du nciht gezahlt (aus wessen Schuld auch immer).

Die Verjährungsfrist für diese Dinge ist 3 Jahre, beginnend mit Ablauf des jeweiligen Leistungsjahres. Also, alle Rechnungen aus dem Jahr 2006 sind mit Abauf des 31. 12. 2009 verjährt. Alles andere mußt Du zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wenn auf dem Vertrag Deine korrekte Bankverbindung angegeben ist, warum wurde dann nicht abgebucht? Sicherlich musst Du zahlen, frage mich allerdings, warum der Betrag nun nicht als Summe abgebucht wurde, das hätten die ja machen können.