Muss ich mir bei einer Girokontoeröffnung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Üblicherweise sind bei einem Vertrag die AGBs Bestandteil des Vertrages. Damit sind sie nach Zusatandekommen des Vertrages rechtswirksam.

Dabei ist es zunächst sekundär, ob sie ausgehändigt werden, im Bankraum aushängen oder als Download im Internet angeboten werden.

Man sollte bei Vertragsabschluss verlangen, dass sie ausgehändigt werden.

Du musst nicht, solltest aber die AGB - zumindest die wichtigsten Passagen durchlesen.

Aber die AGB sind nur die eine Seite. Viele kennen den Begriff des "Preis- und Leistungsverzeichnisses" nicht, das eine weitere nicht minder wesentliche Grundlage des Girovertrages darstellt (Umfang: ca. 30-40 Seiten). Hierin sind z.B. die Fragen der Wertstellung etc. geregelt. Außerdem wird bei der Bitte um Aushändigung dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses deutlich, wie kundenfreundlich tatsächlich die Bank/Sparkasse ist: Wird es ausgehändigt, könnte ok sein. Wird es nicht ausgehändigt oder nur auf die ausliegende Kladde im Verkaufsraum verwiesen, sind Zweifel angebracht. Daher immer dieses Preis- und Leistungsverzeichnis mit aushändigen lassen!

Aber Achtung: Selbst Kundenberater (sorry: Verkäufer) wissen vielfach nicht von der Existenz dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses!!! Ich habe es selbst bei einem Test erlebt: "Wie heisst das? Kenne ich nicht und ich bin schon 25 Jahre hier!"

Auf das Preis- und Leistungsverzeichnis wird auch auf den Internetseite immer verwiesen, aber nur selten zum pdf-Download angeboten.

Weitere Hinweise auf www.bankenkontrolle.com