Muss ich Mini-Dividenten bei der Einkommenssteuererklärung angeben?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sieh doch mal auf die Bescheinigung. Wenn Du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, ist gar keine abgeltungssteuer abgezogen, weil es unter 801,- Euro iegt. Damit hat es sich dann auch schon erledgt.

Nur wenn Du noch andere Kapitalerträge hättest, würde es interessant.

aber vergiss es einfach.