Muss ich meinen Handwerker mit Geld bezahlen?
Ok, erst die Frage bis zum Ende lesen bevor ihr böses von mir denkt :)
Kann ich meinen Handwerker auch mit etwas anderem, gleichwertigen, als Geld bezahlen? (nicht was ihr jetzt wieder denkt :P) Sondern: Sagen wir mal ich wäre zum Beispiel Tischler und würde dem Handwerker für seine Dienste einen Tisch geben, wäre das auch ok?
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... und soweit die Dinge nicht gleichwertig sind, kann man auch einen Ausgleich mit Geld herstellen. Und das "Geld" kann Bargeld oder "Buchgeld" (= Überweisung) sein. Bei Bargeld oder Sachleistung fällt allerdings die steuerliche Abzugsfähigkeit für haushaltsnahe Handwerkerleistungen weg.
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Antwort von doenews 02.03.20092 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Nein, mit Brötchen ;-)
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Es muß aber vorher vereinbart werden. Dann wäre es kein Problem. Es gibt ja schon regelrechte Tauschbörsen für soetwas und ist ein den Gesetzen zum Bespiel auch ausdrücklich vorgesehen (im UStG Tausch udn tauschähnlicher Umsatz).
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Bei der Frage könnte man wirklich auf komische ideen kommen. Aber ansich kannst du deinen Handwerker mit anderen Sachen "Bezahlen" solange er damit einverstanden ist und es den gleichen Wert hat.