Muss ich GEZ bezahlen, wenn ich in Betriebswohnung/Hausmeisterwohnung wohne?

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Die Nebenkosten einer Wohnung werden definiert durch die BetriebskostenVO. Die Haushaltsabgabe ist dort nicht aufgeführt, gehört also nicht zu den Nebenkosten der Wohnung und wird in diesem Fall auch nicht vom Vermieter, sondern vom Mieter zu tragen sein.

Sicher ist GEZ zu zahlen, ebenso Steuern, Telefon etc. Die Aussage keine weiteren Nebenkosten bedeutet das der Vermieter keine weiteren Kosten in Rechnung stellt.

Alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen sowie Einrichtungen des Gemeinwohls finanzieren gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und zahlen den Rundfunkbeitrag. das gilt auch für Betriebswohnungen.