Muß ich für die Insolvenz bezahlen?

4 Antworten

WEnn DU zu einem Anwalt gehst, mußt Du ihn auch bezahlen. Er kann ja nicht kostenlos arbeiten, sonst kann er in einiger Zeit sein eigenes Insolvenzverfahren abwickeln.

Es ist Dir dringend zu raten zu einer öffentlichen Schuldnerberatung zu gehen, wobei ich die 580-960,- Euro für moderat halte. Es ist nämlich echt viel Arbeit. Es müßte aber auch festgestellt werden, was da alles enthalten ist, also auch das vorverfahren z. B.

Diese Möglichkeit dringt erst langsam in das Bewußtsein der Betroffenen ein, ist eine Insolvenz doch häufig noch mit Scham behaftet und wird als Schande empfunden. Diese Sichtweise ändert sich langsam, wie stetig ansteigendende Verbraucherinsolvenzzahlen belegen. Die Dunkelziffer der hoch verschuldeten Haushalte liegt aber immer noch weit über der Anzahl an Verbraucherinsolvenzverfahren. Wer immer nur alle drei Jahre die „eidesstattliche Versicherung“ abgibt, löst seine Probleme nicht, vergeudet wertvolle Zeit und produziert auf Seiten der Gläubiger nur unnötige zusätzliche Kosten.

Hierbei ist schon die Beratung wichtig, da hier die Weichen für das weitere Vorgehen gestellt werden. Für Verbraucher ist die Schuldnerberatung sowie die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuchs gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für einen späteren Insolvenzantrag. Wichtig ist dabei, dass die Schuldnerberatungsstelle – sofern die Schuldnerberatung nicht durch einen Anwalt oder Steuerberater durchgeführt wird; diese sind kraft Gesetzes geeignete Personen – auch staatlich als solche anerkannt ist. Nur dann kann auch die notwendige Bescheinigung mit dem Insolvenzantrag eingereicht werden. Zu diesem Zweck gibt es in jeder Stadt gemeinnützige (und damit kostenfreie) staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen; mitunter können hier jedoch Wartezeiten bestehen oder die Bearbeitung kann sich hinziehen. Eine durchschnittliche Schuldnerberatung mit außergerichtlichem Schuldenbereinigungsversuch sollte zusammen nicht länger als 3-5 Monate seit Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle dauern; fragen Sie im Zweifel vorher nach der voraussichtlichen Gesamtdauer bis zur Stellung des Insolvenzantrages. Von Schuldnerberatern die angeblich mit Anwälten zusammenarbeiten und Schuldnerhilfen etc. sollte man sich übrigens fernhalten; lassen Sie sich im Zweifel die staatliche Anerkennungsurkunde zeigen und erkundigen Sie sich beim Insolvenzgericht über die Person/Stelle. Seriöse Schuldnerberatung für Verbraucher erfolgt in der Regel auch kostenneutral (Anwälte und Steuerberater ausgenommen; eventuell besteht aber die Möglichkeit gerichtliche Kostenübernahme in Form von Beratungshilfe zu erhalten). http://www.folkerts.heiner.org/index.php?module=News&func=display&sid=6

Natürlich muss für das Insolvenzverfahren bezahlt werden. Diese Kosten werden zunächst bei der Eröffnung gestundet, so daß zur Eröffnung des Verfahrens erst einmal nichts zu zahlen ist. Vermerkt wird dies alles im Gerichtsbeschluß zur Eröffnung des Verfahrens. Über die Kosten wird dann zur Beendigung des Insolvenzverfahrens konkret entschieden und auch die Zahlungsmodalitäten vereinbart.