muß ich Einkünfte aus Solaranlage auf meinem Dach eigentlich versteuern?

gefragt von gitarre am 23.04.2009 um 14:59 Uhr

wenn man Strom ins öffentliche Netz einspeist, hat man dann zu versteuernde Einkünfte?

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Einkommensteuer Kindern Steuer DBA

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 23. April 2009 15:25
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Natürlich. Man hat ja auch Betriebsausgaben dagegen (Abschreibung auf die Anlage, Zinsen für die Finanzierung ggf. Instanhaltungen).

Ggf. ist auch Umsatzsteuer abzuführen (was übrigens vernünftig wäre, denn die Steuer kommt vom Stromversorger extra udn man kann die Vorsteuer aus der Anschaffung anteilig abziehen. Gibt also einen Liquiditätsvorteil.


anonym
beantwortet von Ioooo am 24. April 2009 13:59
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Ja.

Infos: w w w . klicktipps.de/gewerbe_photovoltaik-anlage.php

Kommentar von Ioooo am 24. April 2009 14:10

AmAnfang kann es sogar eine Umsatzsteuererstattung geben

und wegen des anfänglichen Verlusts eine Rückzahlung bei der Einkommensteuer.


Erst(!) Zuschüsse beantragen und auch mit der Steuer schlau machen, dann bauen.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 24. April 2009 10:08
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Ja ist doch eigentlich logisch. Du bekommst ja auch Förderung in Form eines hochsubventionierten Abnahmepreises dafür.


albwolf
beantwortet von albwolf am 24. April 2009 20:51
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Ja, die Gewinne müssen versteuert werden. Die meisten Anbieter von Solargeschichten sind inzwischen darin so firm, das die gerne bei Darlehnsanträgen, Fördermittelanträgen helfen und auch gerne Tips geben, was die steuerliche Seite angeht


anonym
beantwortet von Scrooge am 23. April 2009 16:46
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Ja. Durch die Einspeisung wird man unternehmerisch / gewerblich tätig. Das bedeutet übrigens auch eine andere Art der Steuererklärung. Dann kannst Du, wie schon wfwbinder sagt, die Vorsteuer aus der Anschaffung abziehen, sowie bei Betriebsausgaben. Die kannst Du steuerlich geltend machen gegen die Einkünfte. Rechnet sich aber in den meistern Fällen sehr gut.



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