Muss ich eine Steuererklärung machen wenn ich unter dem Freibetrag für Studenten bleibe?

2 Antworten

Du kannst ncihts zurück erwarten, also brauchst Du von Dir aus ncihts zu machen. sollte Deine Rechn ung bei dem Auftraggeber auffallen, könnte man Dich später mal auffordern, also die Unterlagen aufbewahren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ja!

Die Aufforderung des Finanzamtes ist verständlich, da Du offenbar Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (Anlage N) und Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Anlage GSE) hast. Hinzu kommen häufig noch bestimmte Kapitaleinkünfte (Anlage KAP) oder Mieteinnahmen (Anlage V) oder Spekulationsgewinne (Anlage SO) oder Rentenbezüge (Anlage R) oder anderer Einkünfte.

Wir haben ein System der Steuerveranlagung nach den Gesamteinkünften (bei dem ab 2009 allerdings die meisten Kapitaleinkünfte über die 25 %ige Abgeltungssteuer "herausgebrochen" wurden).

Du mußt Steuern zahlen auf der Basis Deiner Gesamteinkünfte (Anlage N und GSE), nicht etwa auf Basis einer separaten Veranlagung dieser beiden Einkunftsarten. Du bist mit Deiner Nebentätigkeit nicht erneut mit dem Grundfreibetrag von € 7.664 begünstigt. Dies ist auch kein Freibetrag für Studenten.

Wenn Du auf zwei Steuerkarten arbeiten würdest, würdest Du auch nicht zweimal den Werbungskostenfreibetrag von € 920 doppelt erhalten.