Muss ich die Wohnung streichen wenn ich nur ein Jahr dort gewohnt habe?

4 Antworten

Kann sein oder auch nicht.

Solche allgemeinen Fragen kann kein Mensch seriös beantworten:

Man müßte zum einen den Mietvertrag dem vollen Inhalt nach kennen und zum anderen wissen, welche Art von Streicharbeiten zu Beginn des Mietverhältnisses ausgeführt wurden und, ob es nachteilige Veränderungen ungewöhnlicher Art gegeben hat die vom Mieter zu vertreten sind.

Muss ich meine Wohnung bei Auszug neu streichen auch wenn ich nur ein Jahr dort gewohnt habe?

Das kommt darauf an: Ist eine wirksame, nutzungsabhängige Renovierungsvereinbarung getroffen und eine Renovierung durch Abnutzung fällig, etwa durch Nachdunkelungen hinter Möbeln und Bildern, Fettfilm an der Küchendecke oder Verfärbungen in den Ecken duch Kerzenruß oder Kondensat (Raucher), schuldest du sie auch schon nach einem Jahr eigener Nutzungszeit.

Und Beschädigungen, auffällige Tapetenmuster oder knallige Farbstellungen, die nicht dem allgemeinen Geschmack der Mehrheit der Mietinteressenten entspricht, darf des VM als Mangel beseitigt verlangen.

G imager761

Hoppla..... Diese Frage hast Du doch schon am 03.12.14 beantwortet. Wolltest Du Deine Antwort noch einmal bekräftigen ?

1

Kommt drauf an!

Habt Ihr die Wohnung frisch tapeziert übernommen, müsst Ihr sie auch so wieder abgeben.

Solltet Ihr selbst tapeziert haben, seit aber starke Raucher, kann das sehr wohl erforderlich sein. Ebenso bei grellen Farben - sprich: Ihr habt die Wände rot, grün ,blau, schwarz usw. tapeziert oder gestrichen.

Sind die Wände neutral und sauber, kann der Vermieter nicht verlangen, dass tapeziert wird.

Hallo

Du musst die Wohnung so verlassen, wie es mit dem Vermieter vereinbart ist.

Habt ihr im Mietvertrag festgeschrieben, dass nach Auszug alle Wände wieder weiß oder neu gestrichen werden müssen?

Mit freundlichen Grüßen

Maria67