Muß ich den Abfluß meines Balkons selbständig enteisen im Winter als Mieter?
Mein Vermieter hat mich heute darauf aufmerksam gemacht, daß ich bei Schäden bedingt durch Wasser haftbar bin, wenn ich den Abfluß meines Balkons nicht enteise bzw. sauber halte (Laub, Schmutz, etc). Glaub ich nicht, bin ja nur Mieter und nicht Hausmeister. Aber zahlen würde ich natürlich nicht wollen, käme es tats. zu Gebäudeschäden. Wer weiß es genauer? Hat er Recht oder ich?
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Wenn du deiner Sorgfaltspflicht nicht entsprichst könnte der Vermieter dich tatsächlich haftbar machen. Vermutlich würde in diesem Fällen jedoch deine Haftpflichtversicherung eintreten.
Schwierig solltes es jedoch für den Vermieter sein, zu beweisen, dass es deine Schuld war. Klar hast du zu sorgen, dass auf deinem Balkon nicht zentimenter hoch Wasser steht, aber andererseits muss das Mauerwerk auch in einem solchen Zustand sein, dass es schon bei stärkerem Schlagregen oder Pfützen auf dem Balkon Wasser aufnimmt.
Dieses ist die rechtliche Sache, aber sein wir doch mal mit gesundem Menschenverstand gesegnet. Es ist doch eine absolute Selbstverständlichkeit, dass der Mieter dafür sorg, dass sich sein Balkon in einigermaßenem Zustand (also von der Sauberkeit her) befindet, oder? Das Laub im Herbst vom Balkon zu fegen, damit die Abflüsse nicht komplett verstopfen hat ja wohl nichts mit Hausmeistertätigkeiten zu tun. Oder ist man schon eine Putzfrau / Reinigungskraft, nur wenn man Zuhause den Staubsauer in die Hand nimmt?
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Das gehört zu deinen Obliegenheitspflichten als Mieter. Der Balkon ist an dich vermietet und dazu gehört auch die Pflege des fremden Eigentums. Das ist ähnlich, wie die Pflicht zumindest durch ein bisschen Heizen dafür zu sorgen, das die Leitungen nicht zufrieren.
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Glaub ich nicht, bin ja nur Mieter und nicht Hausmeister.
Der Balkon gehört zu Deiner Mietsache (Wohnung) und da bist Du dafür verantwortlich alles zu tun um Schäden zu verhindern.
Nebenbei, wie sollte denn ein Hausmeister auf Deinen Balkon kommen?
Hat er Recht oder ich?
ER hat recht.
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Der Vermieter kann dich haftbar machen. Als Mieter hast Du auch die Pflicht deinen Balkon zu Reinigen und den Abfluß zu Reinigen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet deinen Balkon zu Reinigen, da der ja mit sicherheit ja zu der Wohnung gehört. Soll der Vermieter auch noch die Wohnung Reinigen ? Es ist schon deine Pflicht als Mieter den Balkon und Abfluß frei zu halten so das da keine Schäden entstehen.
Voll korrekt!
Vermutlich ist der Fragesteller von der Sorte, die sonst dem Vermieter die Bitte für tägliche Betreten der Wohnung (zwecks Schneebeseitigung) im Winter brüsk abschlagen würden:-))