Muß ich bei Pacht Steuern für das Pachtland an die Stadt zahlen?

4 Antworten

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Der Sachverhalt ist nicht nachvollziehbar wenn man nicht weiß, um welche Steuern es geht. Da eine Gemeinde keine Einkommensteuer erheben kann, kann es nur um kommunale Steuern gehen. Um welche denn? Oder geht es etwa überhaupt nicht um Steuern, sondern um Gebühren? Da würde mir die Straßenreinigungsgebühr einfallen. Um was geht es also? Ihr habt doch ein Schreiben oder einen Bescheid bekommen. Was steht denn da?

pacht ist 80 euro im jahr und jetzt erheben sie noch 10euro grundstücksteuern aber ich bin nur eigentümer der garage nicht des grundstücks

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@marlies57

Das ist die Bestätigung für meine Annahme (siehe meine Antwort).

Ihr habt ein Erbbaurecht, was als im steuerlichen Bereich "grundstücksgleiches Recht" gilt. Also wird darauf Grundsteuer erhoben.

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Ist es Pachtland, oder Erbbaurecht (weil die Garage darauf gebaut wurde). Wenn es also um "Erbpacht" geht, dann ist das ein eigenes Reccht, was im Grundbuch eingetragen wurde.

Dies unterliegt auch der Grundsteuer. Wenn die Gemeinde das bis heute verpennt hat, dann kann das nacherhoben werden, wenn die Ansprüche nicht verjährt sind.

Sinnvoll ist zunächst der Blick in den Pachtvertrag, was der zu derartigen Kosten (Grundsteuer, Straßenreinigung) bzw. zu neuen Kosten hergibt. Üblicherweise werden derartige Kosten vom Verpächter auf den Pächter überwälzt.

wir haben auf Pachtland, welches der Gemeinde gehört. 1988 eine Garage gebaut

Hier muss es wohl heißen "gehörte", denn mittlerweile scheint der Verpächter gewechselt zu haben: "die Stadtverwaltung".

Ich würde mir auch noch im Pachtvertrag die Pachtdauer ansehen, denn die ersten 30 Jahre sind bald rum und es könnte sein, dass der Verpächter den Pachtvertrag nicht verlängert. Du steckst also in der Zwickmühle zwischen "rechtens" während der Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung. Auf letztere hast Du möglicherweise keinen Rechtsanspruch und darfst dann mit Deiner Garage umziehen;-)


wir haben 2010 einen neuen pachtvertrag bekommen

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@marlies57

marlies57, jetzt bin ich irritiert und frage: Was regelt denn der alte und was der neue Pachtvertrag hinsichtlich öffentlicher Lasten?

PS: Mit dem Abschluss des neuen Vertrages ist der alte Vertrag doch hinfällig geworden, es sei denn, da gibt es noch Aussenstände , z. B. öffentliche Lasten.

Warum steht vom neuen Vertrag nichts in der Frage? Und warum nicht über den zurückliegenden Zeitraum, sondern nur so unbestimmt "mehrere Jahre"?

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Hallo Marlies,

so ein ähnliches Problem hätten wir auch nur das bei uns noch eine Gartenlaube mit drauf stand. Da wir die ganzen Gesetzgebungen auch nicht wussten, haben wir uns einen Anwalt für Privater Braurecht gesucht -> dort fällt auch Pachtland mit rein. Ich weiß ja leider nicht wo du herkommst, ansonsten würde ich dir RAin Petra Geißinger empfehlen, Sie hat uns echt sehr gut weitergeholfen. http://dein-recht.de/index.php?id=29

ist ja ähnlich wie bei uns ,und mußtest du nun steuer zahlen,ich hatte voriges jahr schon einen anwalt sie wollten ausser den 80euro pacht noch 30euro miete für eine garage die wir auf eigende kosten 1988 gebaut haben,das geht nicht und jetzt kommen die mit grundsteuer jedes jahr was neues und gleich rückwirkend und der anwalt kostet auch geld.................leider 

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