Muss ich bei Hausverkauf nach 6 Jahren Spekulationssteuer zahlen weil Tochter meines Ex-Lebensgefährten noch 6 Monate länger dort wohnte?

4 Antworten

Also die einzige Information lautet;

"Ich verkaufe mein Haus."

Und selbst das ist noch geraten. Kommt noch was, was verwertbar ist oder kann der Thread weg?

Es wäre mal interessant die Tatsachen zu lennen, die Relevant sind.

Wer ist Eigentümer? Du? Oder Du und der Ex?

Wenn Du, so hast Du das Haus durchgehend für eigene Wohnzwecke genutzt und lt. Sachverhalt nicht an andere vermietet? Also wo wäre das Problem?

Nur zur Klarstellung:

Es ist Dein Haus?

Du bist nach dem Kauf (vor 6 Jahren) eingezogen und hast in diesem Jahr noch selbst darin gewohnt?

Dann passt die Antwort von Hildefeuer, es ist (für die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen) völlig egal, ob außer einem selbst noch jemand darin wohnt.

Nein, wenn man das Haus selbst bewohnt hat, werden keine Steuern beim Verkauf fällig. Wer da noch mit drin gewohnt hat ist unwichtig.