muss ich bei Abgabe der EV ein erhaltenes Priv.-Darlehen o. Schenkung angeben?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest Dir mal Gedanken machen warum der eine Bestimmte Gläubiger an einer Einigung nicht interessiert ist. Die Antwort darauf kann nur eine Forderungsausfallversicherung oder Insolvenzausfallversicherung sein. Die zahlen meist nur wenn Du die EV abgibst bzw. einige zahlen auch nur wenn Insolvenz angemeldet wird. Solche Versicherungen zahlen allerdings nicht 100%. Ich hatte mal ein Angebot vorliegen 17% Prämie +MWST für 70% der Forderung bei erfolgloser Pfändung.

Das es solche Versicherungen gibt, wusste ich bisher nicht. Weis nur, dass der Gläubiger eine Rechtsschutzversicherung hat. Kann auch deshalb sein, dass ihn kein Vergleich interessiert und es auf die Spitze treibt. Na ja, was konkret in der RSV steht, weis ich ja nicht, kann aber durch aus so sein. Aber nachfragen ist ja wohl nicht drin.

0

Eine Schenkung muss natürlich angegeben werden, oder besser, dass Vermögen, was man durch die Schenkung erhalten hat.

Ebenso das Geld was man auf dem Konto hat, auch wenn es durch ein Darlehen zustande kam.

Wenn es Jemanden gibt, der bereit ist Dir Geld zu geben, um einen Vergleich zu erreichen, dann sollte das durch einen Vertrag vorbereitet werden.

Du machst mit dem Geldgeber einen Vertrag, dass er Dir ein Darlehen in Höhe X gibt, wenn damit per Vergleich eine Schuldenbereinigung stattfinden kann. Auch wenn es Kosten bringt, dafür einen Treuhänder einschalten.

Das kann man ggf. nämlich sogar erzwingen, weil wenn nicht alle Gläubiger zustimmen, dann kann man es als gerichtliche Vergleich nach § 309 InsO durchsetzen.

Ein Gläubiger will mich mit allen Mitteln zur Abgabe der EV zwingen.

Zum einen heißt das Ding jetzt Vermögensauskunft und zum anderen will er nur "zwingen" weil er kein Geld bekommt, weder als freiwillige Zahlung noch per Zwangsvollstreckung.

Da ich ein Privatdarlehen, eventuell auch eine Schenkung von einer Privatperson erhalte wollte ich das dann auf alle Gläubiger durch Vergleiche aufteilen.

Es ist also Geld da und es wundert mich offengestanden schon sehr, dass dieses Geld da ist bevor eine Einigung erzielt wurde. Ich denke mir da mal einen Teil.

will er mich psychisch einfach fertig machen.

Ist ihm zu verdenken dass er sein Geld haben will? Darauf hat er Anspruch, ansonsten könnte er nicht vollstrecken. Ganz interessant wäre auch, die Vorgeschichte zu kennen. Beispielsweise jemand der geneppt worden ist, steckt das nicht ohne Emotionen weg.

angeblicher Geldunterschlagung

Das "angeblich" kannst Du mal streichen. Für angebliche Forderungen gibt es keinen vollstreckbaren Titel. Wenn ich da richtig interpretiere geht es um eine Straftat. Ist Dir bekannt, dass solche Schadensersatzforderungen insolvenzfest sind? Die kannst Du in Deinem Leben nicht mehr loswerden.

Muss ich vor oder bei Abgabe der EV bei Erhalt des Privatdarlehens bzw. einer Schenkung dies angeben?*

Wenn Geld vorhanden ist, muß das angegeben werden. Unrichtige Versicherung an Eides Statt ist eine Straftat.

Vielen Dank für die vielen Kommentare zu einzelnen Äußerungen von mir. Leider ist nicht alles richtig. Ich bekomme voraussichtlich ein Privatdarlehen, das ist nun amtlich und zwar nach dem jetzt vom GV angeordneten Termin. Es ist mir nicht klar, ob ich ein Privates Darlehen angeben muss, das ist meine Frage. Und das ich nicht zahlen will ist nicht richtig, nur bin ich nicht bereit seine überzogene Zinsen und Kosten zu akzeptieren und darum geht es. Das private Darlehen bekomme ich Zweckgebunden zur Schuldenbegleichung, was allerdings nicht für alle reicht, also bleibt mir nur Verhandlung oder ich befriedige diesen einen und habe sofort wenig später den nächsten an der Backe.
Ich hatte doch geschrieben, dass der Fall etwas komplizierter ist und hier den Ramen sprengen würde.

0

Ich sag mal so: Bei der eidesstattlichen Versicherung werden Vermögensverhältnisse offengelegt.

Ein Darlehen stellt kein Vermögen dar, denn es wird zurückgezahlt. Anders sieht es natürlich aus, wenn der Darlehensgeber Dir das Geld schenkt. Dadurch erwirbst Du Vermögen und würdest Dich strafbar machen, es nicht zu erwähnen.

Du liegst nicht ganz richtig. Das geld auf dem Konto zählt mit, auch wenn es geliehen ist. Er müsste das Guthaben ausdrücklich unter Vorbehalt bekommen haben.

Die Situation ist nicht ganz ohne.

3
@wfwbinder

Richtig, aber ich glaube kaum, dass das Darlehen dazu gebraucht wurde, um es auf`s Konto zu packen ;-))

0
Jetzt meine Frage: Muss ich vor oder bei Abgabe der EV bei Erhalt des Privatdarlehens bzw. einer Schenkung dies angeben?**

Wie kann man bei der Abgabe einer Vermögensauskunft etwas anderes annnehmen? Wie wollte man Strafverfahren abwenden, wenn es nur etwas später flösse?