Muss ich Arztrechnung von Kind zahlen obwohl kein Sorgerecht.

5 Antworten

Sorgerecht und Arztrechnungen - das hat miteinander nichts zu tun. Erst wenn das Kind über die Mutter versichert wird - egal ob in der PKV oder GKV bist Du diese Problematik los für erbrachte ärztliche Leistungen in Regress genommen zu werden, die von der derzeitigen Versicherungen nicht übernommen werden. 

Alternativ kannst Du die Mutter natürlich auffordern alle ärztlichen Leistungen die nicht durch die Krankenversicherung gedeckt sind zu übernehmen, aber das wirst Du womöglich auf dem Klageweg durchsetzen müssen.

Hier muß man einiges mal sortieren:

Das Kind kann nicht über den Vater in der PKV versichert sein, sondern hat einen eigenen Vertrag, der ggf. in einem Rahmen mit dem Vater läuft, jedoch eigenständig ist. Versicherungsnehmer ist das Kind und an das Kind sind die Rechnungen zu adressieren.

Die Versicherungsbeiträge werden vom Vater übernommen, da sie als Mehrbedarf gelten.

Wenn das Kind nun in Behandlung kommt, wird dies durch die Mutter, die das Sorgerecht hat, veranlasst.

Rechnungen müssen korrekterweise an das Kind als Versicherten adressiert sein, nicht an den Vater und nicht an die Mutter. Für die Rechnungen des Kindes ist primär die Mutter als Sorgeberechtigte verantwortlich, d.h. sie muß diese Rechnungen begleichen.

Im Verhältnis des Kindes zu Dir hat das Kind jedoch einen Anspruch auf die Erstattung von Sonderbedarf, also beispielsweise höheren Behandlungskosten als zu erwarten. Irgendeine Rechnung eines Arztes für "Beratung, auch telefonisch" über 21,44 EUR, von denen die Krankenkasse vielleicht 90% erstattet, kann nicht mit den verbleibenden 10% an Dich weitergegeben werden, da diese Beträge keinen Sonderbedarf darstellen. Eine Zahnspange mit allem Drum und Dran, die insgesamt 3.000 EUR kostet, von denen die PKV vielleicht 90% zahlt, sehr wohl - insbesondere, wenn die Mutter nur ein geringes bzw. kein Einkommen hat.

Natürlich kannst Du das auch abkürzen und vereinbaren, daß die Rechnungen direkt an Dich gehen und dann von Dir übernommen werden, nachdem die PKV Erstattungen getätigt hat. Das zeigt, daß Dir das Kind wichtig ist und vereinfacht den ganzen Ablauf.

Eine wesentliche Frage hast Du an dieser Stelle nicht beantwortet: wie ist das Einkommen der Kindesmutter im Vergleich zu Deinem? Wie hoch ist Dein Unterhalt (Stufe der Düsseldorfer Tabelle)? Ergibt sich überhaupt ein Sonderbedarf bei den aufgelaufenen Arztrechnungen? Das Thema kannst Du auch mit dem Anwalt bzw. der Anwältin, die Dich bei der Scheidung vertreten hat, mal durchsprechen, denn es kommt darauf an, eine solide Basis zu schaffen, auf die sich alle verlassen können.

Solange das Kind über Dich versichert ist, bist Du auch für die Rechnungen zuständig.

Ob diese angebracht sind musst Du nicht mit der PKV oder den Ärzten klären, sondern mit der Ex.

@Primus

Das verstehe ich nicht. Gibt es da Urteile oder ähnliches?

Die kann morgen eine Blumenbeifreundintheapie in Auftrag geben und ich muss diese dann zahlen und kann danach dann rumstreiten ob das angebracht war oder nciht.

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@rotbein

Das hat dann aber auch nichts mit der Versicherung und Dir zu tun.

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@rotbein

Überleg mal: Die Ärzte haben eine Leistung erbracht, die sie natürlich auch bezahlt haben möchten. Aus diesem Grund dürfen die Ärzte Dir als Versicherten die Rechnung zukommen lassen.

Der einzig richtige Weg ist der, dass Deine Ex zuvor mit Dir bespricht, welche Behandlung stattfinden soll. 

Sie wird bestimmt froh sein, dass Euer Kind weiterhin privat versichert bleibt und von daher bestehe auf vorherige Absprachen.

Darauf lässt sie sie sich eventuell eher ein, als auf eine Ummeldung des Kindes in die gesetzliche Krankenkasse, die dann für Dich die einzig logische Folgerung sein könnte.

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Das Kind kann nicht "über ihn" versichert sein.

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@gandalf94305

Primus,

das ist mir schon klar, dass die Ärzte Ihre Leistung bezahlt haben wollen. Es ist mir auch klar, dass die den Weg des geringsten Wiederstandes gehen und das ist nun einmal der Verischerungsnehmer (Kinder unter 18 können keine Versicherungsnehmer sein, dass muss dann ein Teil der Eltern sein)und das bin ich.

Ich habe die Leistung nciht in Auftrag gegeben und wir (Ex und ich) leben nicht mehr miteinander und somit muss ich auch nicht für sie gesamtschuldnerisch haften.

Sie wird die Behandlung nicht mit mir vorher besprechen. Sie hat das Sorgerecht, die Rechnungen gehen derzeit an mich, ich muss die Differenz zur KV Auszahlung selber stemmen.

Ich habe EX angeboten dass Sie bei der PKV Versicherungsnehmer für das Kind wird und ich die Kosten der PKV weiter übernehme. Die Versicherung würde mitspielen, aber halt die EX nicht.

Um auch irgendwelchen Kommentaren vorwegzugreifen. Die Ex hat das Sorgerecht wollen, das Kind wollte das die Ex das Sorgerecht bekommen, jetzt sollen sie auch die Abwicklung mit der KV selber machen. Das Kind hat anrecht auf die PKV und ich zahle auch die PKV das ist kein Thema. Aber ich bin nciht verpflichtet die Abwicklung mit der KV zu machen und für Leistungen gerade zu stehen die ich nicht in Auftrag gegeben habe.

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@rotbein

Ich verstehe Dein Problem vollkommen, da mir ein sehr ähnlicher Fall bekannt ist.

Auch in diesem war die Mutter zu keinerlei Vorgesprächen bereit und da dem Vater kein Mitspracherecht eingeräumt wurde, ist das Kind nun gesetzlich versichert.

Das ist die logische Folgerung, die ich ansprach und die Du der Mutter in Aussicht stellen solltest.

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Juristisch sind das zwei Paar Schuhe: der Behandlungsvertrag, den Dein Kind bzw. dessen Erziehungsberichtigte mit dem Arzt abschließt und der Versicherungsvertrag den Du für Dein Kind abgeschlossen hast.

Für mein juristischen Laienverständnis bedeutet das: Du hast keinen Behandlungsvertrag bezüglich Deines Kindes mit dem Arzt abgeschlossen, also musst Du die Rechnung auch nicht zahlen.

Da die KV aber über Dich läuft, hängst Du allerdings doch irgendwie mit drin. Wenn irgendwie möglich, solltest Du Dich mit der Kindsmutter einigen. Du bezahlst den Beitrag für die KV, die Mutter die Rechnungen, dafür erhält sie dann den Erstattungsbetrag der KV. Besser würde ich es aber finden, wenn das Kind über die Mutter versichert ist, dann gibt es an der Stelle keine Reibereien. Entweder indem sie das Kind in ihre Versicherung aufnimmt oder indem sie die private KV für das Kind übernimmt.

Und Ärzte sind auch nicht dumm: die schicken die Rechnung an denjenigen, wo sie glauben, am ehesten an ihr Geld zu kommen.

Wenn die Mutter des Kindes das Kind ohne Versicherungskarte behandeln lässt, dann muss sie das selbst zahlen. Wenn das Kind über deine PKV versichert ist und die Mutter die entsprechende Karte beim Arzt benutzt, dann müsste der Arzt es mit deiner PKV abrechnen. So wäre es üblich und rechtens. Ob du als Versicherungsnehmer belastet wirst, liegt an deiner PKV, das musst du mit denen klären.. :)


Anderenfalls müsstest du dafür sorgen, dass die Mutter das Kind über ihre Versicherung versichert, notfalls über Sozialgericht..

Nein, der Arzt rechnet nicht mit der PKV ab, sondern schickt eine Rechnung, die der Patient dann bei seiner PKV zur Erstattung einreicht. Der Arzt hat keinen Vertrag mit der PKV.

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@Sobeyda

OK, so oder so, wenn das Kind mit in der PKV ist, dann muss ersteinmal dort etwas geändert werden, bevor etwas gegen die Rechnungen unternommen werden soll... Selbst privat bezahlen muss der Vater die Rechnungen nicht.

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@TOPWISSENinfo

Nein, müsste eigentlich nicht. Korrekterweise müsste der Arzt die Rechnung an das Kind schreiben. Haften tun dann dafür die Eltern und bei getrennt lebenden Eltern das Elternteil der das Kind zum Arzt gebracht hat. Mit der KV hat das erst einmal überhaupt nichts zu tun.

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@rotbein

Das Kind ist nicht geschäftsfähig. Der Geschäftspartner ist in erster Linie der Auftraggeber also die Begleitperson des Kindes. Ich bin sicher der Arzt hat auch die Daten dieser Person notiert. Es ist möglich eine andere Rechnungsadresse anzugeben, du kennst es sicherlich durch Online-Shopping etc... Der Empfänger muss es natürlich nicht übernehmen. Aber wenn der Rechnungsempfänger dafür eine entsprechende PKV hat und zudem noch unterhaltspflichtig ist gegenüber dem Kind ist und diese Rechnung nicht an die Versicherung weiterleitet, wird es kompliziert sein bei einem Gerichtsverfahren... Allein schon wegen der möglichen Unterhaltspflicht. Man könnte noch regeln, dass beim Kind keine freiwilligen Behandlungen durchgeführt werden sollen, aber das ist ein anderes Thema...

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