Muss ich Abgeltungssteuer auf eine gekündigte Fondspolice zahlen, wenn der Rückkaufswert unter den Einzahlungen liegt?

2 Antworten

Liegt tatsächlich ein Verlust (negativer Ertragsanteil) vor, so bekommst Du eine Verlustbescheinigung, die steuermindernd auf andere Kapitalerträge angewandt werden kann.

Allerdings gibt es bei der Berechnung des Ertragsanteils ein paar Sondereffekte zu beachten, wenn beispielsweise Dein Vertrag aus mehreren Teilverträgen besteht, so daß zwar der gesamte Rückkaufswert Dich im Prinzip ins Minus bringt, jedoch Vertragsteile entweder steuerlich nicht berücksichtigt werden oder sogar positive Erträge festzustellen sind. Die Versicherung wird Dir dies ausweisen.

I.a. ist die Kündigung einer Fondspolice ungünstig. Besser wäre ein Wechsel der Fonds oder eine Beitragsfreistellung. Es kann sogar ein Policendarlehen sinnvoller sein. Ebenso wird der Verkauf einer Police am Zweitmarkt anders als die Kündigung behandelt. Prüfe die Optionen gründlich!

Nein musst du nicht.

Es stellt sich die Frage warum willst du die Police kündigen. Kannst du sie nicht mehr zahlen, gefällt dir der Fonds nicht oder hast du ein Problem mit dem Versicherungsunternehmen oder ist der Grund für die Police weggefallen. Da ich nicht weiß, seit wann du die Police hast, ist es schwer ein Empfehlung zu geben.