Frage von ralfrec 13.02.2012

Muss Halter für zu schnelle Fahrt des Fahrers ein Bußgeld zahlen?

  • Antwort von Meandor 13.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, er kann für die Fahrt nicht haftbar gemacht werden, da wir keinen Haftungstatbestand haben. Wir sind im Ordnungswidrigkeiten oder Strafverfahren.

    Auf die Anhörung hat er nur die Wahl zu schweigen, oder auszusagen. Er kann dann sagen, er war es nicht. Dann wollen die aber wissen, wer es denn war. Da darf er dann wieder schweigen, da er Angehörige nicht belasten will.

    Ein derartiges Patt wird entweder eingestellt, wenn es nur um ein paar Euros geht.

    Ansonsten geht die Sache vor Gericht. Dort gleiches Spiel. Er sagt nur, er war es nicht, und er verweigert die Aussage. Allerdings muss er unter Umständen sagen, warum er die Aussage verweigert, und dann muss er zugeben, dass er einen Angehörigen nicht belasten will. Dann ist er aus der Sache raus, aber die Ermittlungen gehen weiter. Gibt er nicht zu, dass es wegen eines Angehörigen verweigert, kann er theoretisch zur Aussage gezwungen werden, oder seine Verweigerung wird als fehlende Mitwirkung ausgelegt und es wird gegen ihn entschieden.

  • Antwort von qtbasket 13.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Üblicherweise erteilt das Strassenverkehrsamt als Auflage die Führung eines Fahrtenbuches, wenn der schuldige Fahrer nicht ermittelt werden kann, oder der Halter keine Aussage macht.

    Das ist eine knallharte Sanktion und nicht zu empfehlen.

  • Antwort von Matrix 13.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Der Halter haftet für alle Schäden - ohne die genannten Beschränkungen - nach den allgemeinen deliktsrechtlichen Vorschriften (§§ 823ff. Bürgerliches Gesetzbuch, BGB), wenn ihm ein Verschulden vorzuwerfen ist.

    Verschuldensunabhängig haftet neben dem Halter des Kfz der (vom Halter verschiedene) Fahrzeugführer, der das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls geführt hat.

    http://www.rechtslexikon-online.de/Halterhaftung.html

  • Antwort von Rat2010 13.02.2012

    Natürlich muss er sienen Sohn hinhängen. Die Anhörung kommt, weil die eien 18-jährigen fotografiert haben und der Halter des Wagens Mitte 40 ist.

    Wenn er sagt, er weiss nicht, wer sein Auto gefahren hat und er kennt den jungen Mann nicht, hat er eine leicht zu beweisende Falschaussage und darf in Zukunft Fahrtenbuch führen.

    Wenn er sagt, er sähe auf Bildern immer jünger aus, ist er vermutlich bald seinen Führerschein los.

    Also klar stellen, dass der Sohn gefahren ist und der soll das Bußgeldverfahren und wenn er schenll genug war den Führerschein entzogen bekommen. Ist doch schlimm, wie manche Kinder die Straßen unsicher machen und wie sollen sie lernen, dass man nicht erst ein par Leute umbringen muss, bevor man vernünftiger wird, wenn nicht so.

  • Antwort von MrHypo 13.02.2012

    der Kollege muss Angaben zu seiner Person machen. Die Polizei wird sich an ihn wenden und klarstellen, ob er gefahren ist oder nicht. Oder ob er den Fahrer kennt und Angaben zu dessen Identität machen will.

    Er kann dazu die Aussage verweigern. Und die Polizei wird weiter ermitteln.

    Gibt er den Sohn an, wird sich die Polizei an den wenden.

    Nur wenn die Polizei den Fahrer ermittelt, steht dieser für die Strafe ein. Sonst wird das Verfahren eingestellt.

    Dein Kollege zahlt für dieses zu schnelle Fahren nicht (sofern die Polizei der der Gegenüberstellung auch dieser Meinung ist).

  • Antwort von zoooom 13.02.2012

    Wer Sch.. baut muss auch dafür geradestehen. Der Sohn sollte selbst zugeben,dass er es war und das Bußgeld zahlen. Das ist für alle das Beste.

  • Antwort von Zitterbacke 13.02.2012

    Nein ! Der Sohn muß zahlen! Wenn er seinen Sohn als Fahrer angibt!!! Als Angehöriger darf er auch schweigen. Steht alles auf dem Anhörungsbogen. Am Ende zahlt der Kollege für seinen Sohn!! Gruß Z... .

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