Frage von Superica 10.07.2010

Muss ein Vermieter nach Sanierung eine Mieterhöhung rechtfertigen gegenüber dem Mieter?

  • Antwort von lisa23 11.07.2010

    Bei den Eltern meiner Freundin ist gerade eine solche Mieterhöhung durch geführt worden. Der Text liegt mir vor. Da wurde der Form nach auf § 559 b BGB verwiesen und inhaltlich bei den 11 von Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten auf § 559 BGB.

  • Antwort von mig112 10.07.2010

    Muß selbstverständlich begründet; bei der 11%-Regel sogar belegt werden.

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