Muss ein Vermieter nach Sanierung eine Mieterhöhung rechtfertigen gegenüber dem Mieter?
Nach der Sanierung, muss der Vermieter genau belegen wofür die Mieterhöhung ist und dass diese angemessen ist oder kann er einfach jeden beliebigen Mietpreis vom Mieter verlangen, der bisher auch in der Wohnung gewohnt hat?
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Bei den Eltern meiner Freundin ist gerade eine solche Mieterhöhung durch geführt worden. Der Text liegt mir vor. Da wurde der Form nach auf § 559 b BGB verwiesen und inhaltlich bei den 11 von Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten auf § 559 BGB.
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Muß selbstverständlich begründet; bei der 11%-Regel sogar belegt werden.
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