Muss ein Rentner, der nur eine pfändungsfreie Rente bezieht, GEZ-Gebühren zahlen?

gefragt von speziangeln am 20.09.2009 um 18:35 Uhr

Ein Rentner hat sich verschuldet und sein Konto, auf dem die Rente eingeht, wurd gepfändet, da er unter dem Pfändungsfreibetrag liegt, kann er aber seine Rente von ca. 900 € monatlich abholen. Muss er davon GEZ-Gebühren zahlen oder kann er sich befreien lassen? Hat er Anspruch auf Grudnsicherung, da seine Miete mit Nebenkosten 530 € ausmacht?

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Matrix
beantwortet von Matrix am 20. September 2009 18:40
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Hilfreichste Antwort

hier eine beschreibung ob oder ob nicht.

eine kurzer TIPP an dich da du nicht danach gefragt hast: es gibt auch bei der TELEKOM einen sozialtarif. damit musst du nicht die vollen gebühren fürs telefon bezahlen und könntest damit auch noch was sparen!

Wer kann von den GEZ-Gebühren befreit werden?

Von den GEZ-Gebühren befreit werden können Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfänger, sonstige Geringverdiener (z.B. Studenten, Azubis) und Menschen mit Behinderungen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk R/F verfügen. Auch gemeinnützige Betriebe und Einrichtungen, z.B. Krankenhäuser oder Behindertenwerkstätten, können einen Antrag auf GEZ-Befreiung stellen.

GEZ-Befreiung nur per Antrag

Die GEZ Gebührenbefreiung muss beantragt werden. Seit dem 1. April 2005 ist hierfür nicht mehr in erster Linie das Sozialamt, sondern die GEZ selbst zuständig. Für die Antragstellung gibt es von der GEZ ein Online-Formular als Download.

Die GEZ-Befreiung ist zum Folgemonat ab Antragsstellung - nicht rückwirkend - gültig.

Weitere Unterlagen für die GEZ beifügen

Dem Antrag auf Gebührenfreiung muss der Bewilligungsbescheid über die zutreffenden Sozialleistungen (Sozialhilfebescheid, BAföG etc.) bzw. der Schwerbehindertenausweis im Original oder als beglaubigte Kopie beigefügt werden!

Allerdings können Sie auch das Original Ihres Bewilligungsbescheids bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde vorlegen mit der Bitte um Vermerk im GEZ-Antragsformular. In diesem Fall brauchen Sie dem Antrag dann nur noch eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheids beizufügen.

hier bekommst du weitere infos:http://www.meldebox.de/gez/gez-gebuehren-befreiung/

Kommentar von 5a01c2c49c06254aa35097257d2e4cfdsmallalbwolf am 20. September 2009 18:55

Vorsicht! der Sozialtarif der Telekom kann sehr schnell ein ruinöser Tarif werden, wenn viel telefoniert wird. da gibt es bei anderen gesellschaften tarife für ein paar euro grundgebühr mehr aber mit flat im deutschen festnetz, die dann kein geld mehr kosten egal wieviel ins festnetz telefoniert wird. der sozialtarif rechnet sich nur für ältere die keine verwandten haben und die nur einmal pro woche den zivi anrufen weil sie was brauchen und 1x im monat den arzt wegen neuer tabletten. ansonsten ist der "sozialtarif" eine mogelpackung, wie die telekom selbst auch

Kommentar von F53df0293e169f562bc1d9a20e1d2589smallMatrix am 20. September 2009 19:26

er ist ja rentner! betrifft ja nur die GRUNDGEBÜHR! wird ihm schon klar sein.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von Wodie am 20. September 2009 21:39
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Bei 900 € Rente gibt es keine GEZ Befreiung und auch keinen Sozialtarif bei der T-Com. GEZ Befreiung gibt es nur wenn mann Grundsicherung oder H IV bekommt, aber 900 € liegen da weit drüber.


anonym
beantwortet von milmit am 4. Februar 2010 18:11
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Meine Frau ist im september gestorben,sie hat viel fernsehn gesehen.Ich bin meisstens Angeln brauche kein Radio und kein fernsehn.Fur die 3 Monate die ich zu hause bin bezahle ich auch aber fuer die restlichen 9 monate wo ich nicht zu hause bin muss ich auch bezahlen ,oder ??


anonym
beantwortet von geldaudomad am 21. September 2009 16:05
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Ich würde es in jedem Falle versuchen durch einen Antrag bei der GEZ, aus der Verpflichtung rauszukommen.


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