Muss ein P-Konto verlängert werden?
Hallo allerseits.
Ich habe vor ca einem Jahr mein Konto bei der Postbank in ein P-Konto umgewandelt. Seit geraumer Zeit ist auch eine Pfändung eingetragen. Heute wollte ich am Automaten Geld abheben was aber nicht möglich war da mein Konto angeblich nicht gedeckt ist. Auch der kleinste am Automat erlaubte Betrag war nicht möglich. Laut Online-Banking sollte aber noch genug Geld auf dem Konto sein.
Nun habe ich ziemlich Angst, dass mit dem Pfändungsschutzkonto etwas nicht Ordnung ist. Kann aber bis Dienstag auch niemanden bei der Bank fragen :(. Ein Antrag auf Erhöhung des Freibetrags liegt nicht vor.
Deshalb meine Frage, muss ein P-Konto verlängert werden oder gibt es mir unbekannte Wege, dass ein P-Konto ohne mein Zutun wieder in ein normales umgewandelt wird.
Viele GrüßeDaniel
2 Antworten
Nein. Ein P-Konto muss nicht verlängert werden. Es läuft solange als P-Konto bis es auf Antrag Rückumgewandelt wird.
In der Praxis kann es aber sein das die Bank nach einem Jahr z.B. eine neue P-Konto-Bescheinigung haben möchte. In der Regel kündigt dies die Bank aber an.
" Laut Online-Banking sollte aber noch genug Geld auf dem Konto sein."
Hast Du mal drauf geachtet, ob der Begriff :" Wertstellung am xx.xx.2016" bei dem Guthaben erscheint?
Das bedeutet, dass Dein Geld zwar eingegangen ist, aber erst zu dem bestimmten Datum gut geschrieben wird.
Bis zu diesem Tag kommst Du nicht an diesen Betrag, da ein P - Konto nicht überzogen werden darf.
Und nein, ein P - Konto bleibt solange bestehen, bis Du es wieder in ein normales Girokonto umwandeln lässt.
Ihre Anmerkung kann zutreffen, berücksichtigt aber die Besonderheiten eines P-Kontos bei vorhandener Pfändung nicht.