Muss ein Notar vorher auf die anfallenden Gebühren hinweisen?
Ich habe eine ziemlich hohe Notarrechnung erhalten. Wenn ich diese Kosten vorher gewusst hätte, dann hätte ich möglicherweise von dem Notarbesuch abgesehen. Muß der Notar die etwaigen Kosten vorher erwähnen?
2 Antworten
Dass der Notar nicht umsonst arbeitet, ist doch klar. Vielleicht fragst Du ihn das nächste mal vorher, er muss nämlich nicht auf die anfallenden Gebühren hinweisen.
Du machst jetzt doch wohl einen Witz? Wie willst Du denn z.B.bei einem Grundstücksgeschäft vom Notarbesuch absehen. Das geht nun mal nicht ohne. Hinweisen braucht der Notar auf seine Kosten nicht. Notargebühren ergeben sich aus dem Gesetz (Kostenordnung) und gelten für jeden Notar. Da kannst Du genauso wenig gegen unternehmen wie gegen Steuern. Oder, hast Du zu Deinem Finanzbeamten etwa schon mal gesagt: "So einen teuren Laden betrete ich nie wieder. Ihre Kollegen in Monaco sind da viel billiger und die beauftrage ich demnächst".