Muss die Inspektion eines Neuwagens beim Händler zwecks Garantie erfolgen?

gefragt von PanzerPanzer am 18.05.2009 um 11:01 Uhr

Die Vertragshändler sind ja in aller Regel sehr viel teurer bei der Wartung von Neufahrzeugen als freie Werkstätten. Kann man getrost zu denen gehen oder gilt das Fahrzeug dann nicht als Scheckheft gepflegt und man bekommt Probleme mit der Garantie und später Kulanzleistungen?

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Autofuchs
beantwortet von Autofuchs am 28. Mai 2009 16:44
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Ich würde da sehr vorsichtig sein, weil in der Tat bei Neufahrzeugen die Garantien nur deshalb abgegeben werden, wenn auch die Wartungen beim Vertragshändler erfolgen. Also lieber zuerst dort die Kundendienste machen lassen, als dann später eine böse Überraschung zu erleben.


anonym
beantwortet von Hacky20 am 18. Mai 2009 12:09
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Es muß nicht Dein Händler s ein, sondern nur eine Vertragswerkstatt oder eine vom Hersteller anerkannte Werkstatt!


albwolf
beantwortet von albwolf am 18. Mai 2009 21:09
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du musst nicht zwingend zu deinem händler, aber es gibt gerichtsurteile darüber, das man bei der marke die inspektionen machen lassen muss, wenn die garantie länger als die gesetzlich vorgeschriebene zeit gehen soll.


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