Die Vertragshändler sind ja in aller Regel sehr viel teurer bei der Wartung von Neufahrzeugen als freie Werkstätten. Kann man getrost zu denen gehen oder gilt das Fahrzeug dann nicht als Scheckheft gepflegt und man bekommt Probleme mit der Garantie und später Kulanzleistungen?
Ich würde da sehr vorsichtig sein, weil in der Tat bei Neufahrzeugen die Garantien nur deshalb abgegeben werden, wenn auch die Wartungen beim Vertragshändler erfolgen. Also lieber zuerst dort die Kundendienste machen lassen, als dann später eine böse Überraschung zu erleben.
Es muß nicht Dein Händler s ein, sondern nur eine Vertragswerkstatt oder eine vom Hersteller anerkannte Werkstatt!

du musst nicht zwingend zu deinem händler, aber es gibt gerichtsurteile darüber, das man bei der marke die inspektionen machen lassen muss, wenn die garantie länger als die gesetzlich vorgeschriebene zeit gehen soll.