Muss die Gartenbewässerung in die Nebenkostenrechnung eingerechnet werden?
Hallo, ich vermiete Miete zwei Wohungen die im selben Haus sind. Die eine Wohung hat Zugang zu einem Garten, die andere nicht. Beide haben die selbe Nebenkosten abrechnung, die sich nach den verursachten Gesamtkosten richtet. Jetzt haben sich die Mieter ohne Garten beschwert, dass sie für die Bewässerung des Gartens indirekt aufkommen müssen, ohne das sie einen Nutzen haben. Muss ich ihnen einen Preisnachlass in den Nebenkosten geben, oder ist die Bewässerung des Gartens so ein kleiner Kostenfaktor, das man das wirklich nicht berücksichtigen müsste?
2 Antworten
Hallo DerFranzerl,
ich denke, das müsstest Du schon berücksichtigen, daß die einen einen Garten haben, die anderen nicht.
Falls Du keine Wasseruhren pro Wohnung hast, halt abschätzen. Und versuchen sich mit allen Mietern gütlich zu einigen.
Bin auch Vermieter, lg, Dirk001
na, da würde ich auch streiken ! Wenn mich der Garten nicht s angehen darf, ich keinen Nutzen davon habe, weshalb sollte ich dann das Gemüse bzw. die Annehmlichkeiten des "Grillsommers" vom Nachbarn bezahlen ? LG. K.