Muß der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit vom Kurzarbeitergeld Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Mein Gast möchte gerne wissen, ob er als Arbeitnehmer während der Kurzarbeit vom Kurzarbeitergeld seine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muß?
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Nein, vom Kurzarbeitergeld wird, wie auch von anderen Zahlungen der Arbeitsagentur keine Sozialversicherungbeiträge einbehalten. Aber es werden von der Arbeitsagentur Beiträge abgeführt. Sogar in höheren Beträgen, als er geld bekommt. die Rentenversicherungsbeiträge werden in Höhe von 80 % gezahlt.
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Antwort von dapeppi 22.04.2009
Auch auf den Bezug von Krankengeld etc. hat dies keine Auswirkungen.
http://www.kurzarbeit-aktuell.de/krankenversicherung.html
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