Muss der Arbeitgeber einem eine Reiseapotheke für eine Auslandsdienstreise bezahlen?

1 Antwort

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann i.a. nur so ausgelegt werden, daß Du bei Bedarf einen Anspruch auf hinreichende medizinische Versorgung hast, wenn Du für den Arbeitgeber auf einer Dienstreise unterwegs bist. Das schließt die Kostenübernahme von Impfungen und ggf. erforderliche Standby-Präparate - soweit medizinisch empfohlen - ein.

Die Mitnahme einer Handvoll Plaster und Verbände ist nicht spezifisch und dürfte daher nicht einklagbar sein. Geht es jedoch um eine Portion Medikamente gegen Durchfallserkrankungen, Seekrankheit oder was auch immer, sind diese reisebezogen und sollten über die Dienstreiseabrechnung erstattet werden können, wenn im Zielland keine sinnvolle medizinische Versorgung besteht. Das sehe ich aber nur in sehr wenigen Ländern gegeben - und für diese entsendet man Mitarbeiter ohnehin nicht ohne eine landesspezifische Reiseapotheke.

Also: welches Land und welche Tätigkeit?