Muss bei Krankengeldbezug auch der Eigenanteil bei der Physiotherapie entrichtet werden?

2 Antworten

Ja.

Allerdings ist die Belastung in der Regel auf 2% des Jahreseinkommens begrent (bei chronisch Kranken 1%).

Sobald Du diesen Betrag bezahlt hast, kannst Du bei Deiner  Krankenkasse eine Befreiung nach § 62 Abs.3 SGB V beantragen und musst nicht mehr weiterzahlen.

Zuviel gezahltes Geld wird von der Kasse auf Antrag erstattet.

Siehe auch hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__62.html

Hallo,

grds. ja.

Wenn die Zuzahlungen aller Personen im Haushalt 2% der Jahresbruttoeinnahmen (bei chronisch Kranken: 1%) überschreiten, kann man eine Zuzahlungsbefreiung bis zum 31.12. beantragen.

Ab 1.1. gilt dann erneut die Grenze von 1 bzw. 2%.

Wenn man in einem Kalenderjahr bereits mehr als 2 bzw. 1% entrichtet hat, kann man mit dem Zuzahlungsbefreiungsantrag (Vordruck der Krankenkasse) die Befreiungskarte und die Erstattung der zuviel gezahlten Zuzahlungen beantragen. § 62 SGB V

In den Monaten Dezember, Januar und Februar dauert die Bearbeitung der Anträge meist länger.

Teilweise gibt es auf der Internetseite der Krankenkase sehr genaue Infos.

Gruß

RHW