Musikschulbeiträge als Schulgeld absetzbar?

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Unter welchem Posten?

Zwei Möglichkeiten:

  • Als Schulgeld im Bereich der Sonderausgaben? Dann müßte es eine allgemeinbildende Schule sein, die Als Ersatz für eine staatliche Schule (Hauptschule, Gymnasium) gilt.

  • als Werbungskosten? Dann müßte sie als BErufsausbildung gelten.

Wenn es eine Musikschule ist, weil eine schüerin ein Instrument lernen möchte, so ist es Freizeitgestaltung und nicht steuerrelevant.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn mein Kind nun aber einmal Musiker werden möchte? In diesem Fall ist es ja notwendig bereits als Kind mit der Musikschulausbildung zu beginnen, damit man dann nach dem Abitur fortgeschritten genug ist, um die Aufnahmeprüfung an einer Hochschule zu erfüllen.
Dann müsste ich es ja zumindest als Werbungskosten absetzen können. Schließlich kann mir das Finanzamt nicht das Gegenteil beweisen und behaupten, dass mein Kind andere Pläne hätte. Oder, sehe ich das falsch?