Müssen zusammengedrückte Pfandblechdosen zurückgenommen werden?

gefragt von nina18 am 03.07.2009 um 16:55 Uhr

Ich war erst vor kurzem auf einem Festival und sammelte dort leere Pfandflaschen ein. Damit ich sie besser aufnehmen konnte, presste ich sie in 2 große Plastiksäcke. Als ich sie aber dann zurück geben wollte, um das Pfand zu erhalten, wurde die Rücknahme der Blechdosen abgelehnt, weil sie zusammengedrückt waren. Nur die Flaschen wurden zurückgenommen. Ich bin daher auf den Dosen sitzen geblieben. Müssen die das nicht zurücknehmen?

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anonym
beantwortet von guensing am 3. Juli 2009 17:06
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Die Annahmeverweigerung überzeugt nicht, weil die Dosen sicher nicht wieder verwendet werden, so dass die Dose und nicht deren ursprünglicher Zustand für Pfandeinlösung maßgeblich wäre. Abgegebene Dosen werden wohl nach der Abgabe sowieso zerdrückt.


anonym
beantwortet von AndyO am 25. September 2009 10:59
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Hier die Rechtslage Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

  1. Was macht man mit beschädigten Dosen und Einweg-Flaschen?

Auch beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen MUSS der Einzelhändler zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Der Händler sollte allerdings an Hand der auf der Verpackung aufgebrachten KENNZEICHNUNG erkennen können, dass es sich um eine bepfandete Verpackung handelt.

www.all-leer.de/media/custom/1365601.PDF


anonym
beantwortet von billy am 3. Juli 2009 20:29
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zusammen gedrückte Getränkedosen brauchen nirgendwo zurück genommen werden, unabhängig davon ob diese Gebinde bzw. Verpackungsform dort verkauft wird oder nicht. Bei zusammen gedrückten Dosen ist der Strichcode für den Automaten nicht mehr lesbar und das ist hier Voraussetzung weil über den Strichcode auch Rückschlüsse auf das Herstellungsdatum und damit das Alter gemacht werden können. Hiermit soll verhindert werden das jemand 10 Jahre alte Dosen in die Geschäfte bringt die noch nicht mit einem Pfand belegt waren.


qtbasket
beantwortet von qtbasket am 3. Juli 2009 18:08
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Folgende Erklärung habe ich gefunden:

Wer seit 1. Mai 2006 Getränke in Pfand-Einwegverpackungen verkauft, muss seither solche Behälter auch gegen Pfandrückgabe zurücknehmen - unabhängig davon ob sie im eigenen Geschäft verkauft wurden oder nicht. Die Rücknahmepflicht beschränkt sich allerdings auf die jeweils vertriebene Materialart; das bedeutet etwa, dass Kunststoffflaschen (PET-Flaschen) nur der zurücknehmen muss, der diese auch verkauft; wer hingegen nur Dosen und Glasflaschen verkauft, muss auch nur Dosen und Glasflaschen zurücknehmen, nicht aber PET-Flaschen. Auch beschädigte Verpackungen, bei denen die ursprüngliche Bepfandung erkennbar ist, müssen gegen Auszahlung des Pfandes zurückgenommen werden.Das gleiche gilt auch für Alt-Verpackungen aus den Insellösungen.

Demnach müsstest du deine Pfanddosen los werden. Ich schlage vor, du beschwerst die zunächst bei der örtlichen Gewerbeaufsicht.


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