Müssen zusammengedrückte Pfandblechdosen zurückgenommen werden?

2 Antworten

Hier die Rechtslage Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

  1. Was macht man mit beschädigten Dosen und Einweg-Flaschen?

Auch beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen MUSS der Einzelhändler zurücknehmen und das Pfand auszahlen. Der Händler sollte allerdings an Hand der auf der Verpackung aufgebrachten KENNZEICHNUNG erkennen können, dass es sich um eine bepfandete Verpackung handelt.

www.all-leer.de/media/custom/1365_60_1.PDF

Auskunft des Ordnungamtes: Der Verstoß, der Sie betrifft, ist für uns nicht mittels Bußgeldverfahren verfolgbar, da die Verpackungsverordnung keinen Ahndungsweg aufweist, obwohl die Anforderung an den Händler im Verordnungstext formuliert ist

Mit anderen Worten verboten aber nicht strafbar

Toll! Hat der bis zur Deiner Antwort liegen gelassen! Jetzt wird er aktiv, wenn er Deine Antwort versteht.

0