Müssen wir seine Schwester auszahlen?

5 Antworten

Ein unsanierte Haus Baujahr 1936 würde ich als nahezu wertlos ansehen. Häuser haben eine Standzeit von 100 Jahren, 80 Jahre sind vorbei. Nach 80 Jahren entspricht das Haus nicht einmal einem Rohbau, da das Dach ja inzwischen verschlissen ist und ersetzt werden muss. Nicht einmal eine Zentralheizung wurde eingebaut. Dies ist seit Ende der 80er Jahre Standard. Das Grundstück von 1000qm hat sicherlich seinen Wert. Von diesem sind die Abrisskosten abzuziehen.

So etwas zu sanieren erscheint mir sinnlos. Wenn das Grundstück es zulässt, würde ich einen Neubau dort errichten und aus dem alten Haus Garagen und Nebengelass machen, wenn das möglich ist. Das ist das einzig sinnvolle, was man damit machen kann.

Ich kann Euch von Eurem Vorhaben nur abraten. Für eine mögliche Erbauseinandersetzung die Immobilie auf jeden Fall begutachten lassen und nicht nur durch einen Makler eine Verkaufspreisermittlung machen lassen. Aber das kann man vorab mal machen lassen, ist ja vielfach kostenlos. Dann habt Ihr erste Daten, auf die Ihr Euch stützen könnt.

Es würde mich nicht überraschen, wenn da weniger als 50.000 raus kommen. Wenn man dann die Schulden abzieht, hat sich das erledigt.


Danke.

Man kann drin wohnen. Die Hülle ist in Ordnung nur drinnen ist eben viel auf der Strecke geblieben. Hauptproblem ist natürlich die nicht vorhandene Heizung und die günstigen Umbaumassnahmen. Der Vater ist Schreiner ist also nicht alles schlecht gemacht nur eben durch Fianzielle Lage nicht immer Sinnvoll gemacht.

Selbstverständlich ist das ein sehr großes Vorhaben, daher auch die Überlegung macht man das. Für die Eltern wäre diese Überlegung natürlich auch ein erheblicher Vorteil.

Doch ich denke das sie ihre Tochter nicht übergehen wollen und darauf bestehen das sie was bekommt. Nur ich sehe nicht den Gewinn für mich.

Ich verschulde mich mit meinen Partner für viele Jahre um dieses Haus zu erhalten, was auch seinen Eltern ein sicheres Heim bieten soll.

Was zu diesen Zeitpunkt sicherlich keine Standarts entspricht.

Und seine Schwester bekommt je nach Wert, mehr als die Schulden die wir Automatisch übernehmen als Erde ausgezahlt.

Dies halte ich für nicht Fair, auch wenn viele das Böse finden sollten. Klar haben wir dann ein Haus mit einem großen Grundstück.

Doch sicherlich würden wir auch ein Haus mit ein etwas kleineren Grundstück für deutlich wenige Geld finden. Doch dann ist dieses Haus bestimmt irgendwann weg und die Eltern müssen in eine Sozialwohnung ziehen.

Das wollten wir verhindern, doch ich glaube das wird sehr schwierig :(

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@SarahStrauss

hilde hat zu 100 % recht und du solltest ernsthaft überlegen, ob du dein schlechtes Gefühl nicht in ordentliche Einflußnahme umsetzen solltest.

Es ist berechenbar, dass ihr am Ende nicht nur mit der Schwester sondern ach mit den Eltern Schwierigkeiten bekommt. Dass das Haus faktisch wertlos ist und ihr seine Eltern hoch unterstützt, sollte diskutiert werden.

Viele reden davor in Nebelschwaden und streiten lieber wenn die Schulden da sind.

Nimm Abschied davon, dass es eine gute Idee ist, ein Haus von 1936 in der Familie "halten" zu wollen. Es bleibt auch nach der Sanierung ein altes Haus. Ein Neubau ist die bessere Wahl und in Wirklichkeit das Haus nicht mehr wert, als jemand drittes bereit ist, dafür auszugeben.

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@Rat2010

Ohne das Haus näher gesehen zu haben und die verwendeten Baumaterialien zu kennen würde ich es nicht wagen ein Haus als wertlos und abrissreif zu betrachten. Alte Häuser haben oft viel mehr Charme und Lebensqualität als die heute üblichen Häuser. Ich selbst habe vor vielen Jahren ein denkmalgeschütztes Haus aus der Jahrhundertwende erworben - damals gab es noch Gaslicht, Plumpsklo und Ofenheizung - dies habe ich durch neue Technik ersetzt - und meine Mieter würden die Wohnung niemals gegen eine Neubauwohnung tauschen. So gesehen ist alles relativ.

Die Schwierigkeit ist hier die Eltern zu überzeugen, dass die Eltern zu Lebzeiten auch vieles von dem Übernehmer des Hauses einfordern, das die Schwester nicht tun muß. Dies ist alles mit zu bewerten wenn die Eltern der Auffassung sind, die Schwester soll im Erbfall nicht leer ausgehen.

Auch ich war einst in dieser Situation zwei Geschwister meiner Frau auszahlen zu müssen und der Schwiegervater hat damals das einzig richtige getan, er hat seine Tochter (meine Frau) zur Alleinerbin ernannt. Die Diskussion um die Pflichtteilshöhe konnte ich damals dadurch lösen, dass ich eine sofortige reduzierte Auszahlung angeboten habe. Damals waren die Kreditzinsen noch größer 6%. Aber das Argument Sofortkasse hat gewirkt.

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@Snooopy155

Wesentlicher Unterschied ist, ob man das Geld zum einen hat und es zum anderen dafür ausgeben will. Nicht: ob man es von der Bank bekommt! Wenn es bei dir gut ging ist das erst man genau so wie das Denkmal, an dessen Sanierung ich beteiligt war. Es geht aber um kein Denkmal, sondern um ein altes aber bewohnbares Haus.

Wenn ein Elternteil noch 30 Jahre in dem sanierten Haus wohnt, ist es wieder sanierungsreif. Eine Miete,die die Belastung erträglich macht, können sie sich nicht leisten. Die Eltern haben nur das Haus (mit Schulden). Das ist ihr ganzes Erbe und der Großvater hat vielArbeit reingesteckt!

Was rauskommt ist offen. Sie, als Schwiegertochter, und ihr Mann sollten sich jedenfalls so verhalten, als ob sie kein Interesse an der Sanierung haben. Das führt nach meiner Überzeugung zum richtigen Ergebnis, nämlich dass es von allen als gute Tat empfunden wird, wenn sie die Schulden übernehmen und das Haus (auch) für die Eltern sanieren.

Natürlich kenne ich wie du weder das Haus noch dessen Lage und natürlich auch nicht die Beteiligten. Ein Haus ist aber nicht mehr wert als jemand bereit ist, dafür auszugeben. Mit Instandhatungsrückstand und lebenslangem Wohnrecht für die Eltern muss es aber schon gut liegen (wogegen die genannten Summen sprechen, die das Wohnrecht nicht berücksichtigen), damit es überhaupt wer anfassen würde.

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Seine Eltern sollen ein Testament machen und den Sohn als Alleinerben einsetzen; damit fällt die Schwester als Erbberechtigte schon einmal auf das Pflichtteil zurück. Erfolgt die Hausübergabe im Rahmen einer Schenkung, dann reduziert sich der Pflichtteilergänzungsanspruch in den nächsten 10 Jahren ebenfalls auf 0€. Nach diesen 10 Jahren können die Eltern ja das Testament ändern, damit die Schwester nicht ganz leer ausgeht.

Aber damit ist Euch ja nur bedingt geholfen, denn Ihr wollt ja eigentlich auch einen Teil der Sanierungskosten steuerlich verwerten können.

Dazu müßten allerdings die Eltern dann Miete an Euch zahlen - damit wäre dann dieser Teil des Hauses steuerlich zu berücksichtigen. Ein guter Steuerberater zeigt Euch auf, wie die Hausübergabe erfolgen sollte, denn Nießbrauch oder Wohnrecht machen die steuerliche Verwertung zunichte. Die von den Eltern gezahlte Miete kann man ja ansparen und damit die Eltern bei Bedürftigkeit später unterstützen.

Okay schonmal Hilfreich. Nur sofern ein Elternteil vor den zehn Jahren stirbt (was man natürlich nicht hofft) muss man wieder den kompletten Plichtteil zahlen oder?

Und dieses Risiko wäre uns leider zu groß, wenn dann nach ca 4 Jahren heißt. So jetzt müssen wir ein Zusatz kredit aufnehmen

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@SarahStrauss

Daher der Vorschlag, dass die Eltern das Haus mit Schulden verschenken, dann bleibt nur der Pflichtteilergänzungsanspruch - dieser schmilzt jährlich um 1/10 ab. Damit relativiert sich das Risiko. Zudem dürfte bei einem Elternteil ja auch nur etwa die Hälfte als Erbmasse anfallen, die unter allen Erben dann aufgeteilt wird. Und da ist dann der Sohn wegen des Testaments als Alleinerbe wieder im Vorteil. 

Das Ganze ist natürlich mit Zahlen mal als Beispeil mit Zahlen durchzurechnen.

Das Ganze sieht erst einmal nach Übervorteilung des Sohnes aus, aber es relativiert sich schnell wieder, wenn man auch berücksichtigt, wie sich der Lebensstandard der Eltern dabei deutlich verbesser tund nur so das Haus letztlich gehalten werden kann.

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Ihr müsst die Schwester nur auszahlen, wenn das so gewollt ist. Und zwar nicht nur vom (gemischten) Schenker gewollt. Es sit eine gemischte Schenkung oder ein Kauf, weil ja wenigstens das Darlehen übernommen werden soll.

Wenn es für den (gemischt) Beschenkten uninteressant wird, muss er auf den Deal nicht eingehen. Weil ihr eventuell ein wertloses Sparschwein geschenkt bekommt, das eure Finanz- und Lebensplanung negativ beeinflusst, scheint das eine interessante Option.

Wenn der (gemischt) Beschenkte das Haus unbedingt will (z. B. weil er drin wohnt oder drin wohnen will), hat er entsprechend schlechtere Karten, zu einer für ihn günstigen Vereinbarung zu kommen.

Anders wäre es nur, wenn der Schenker innehalb von zehn Jahren stirbt. Dann sind Pflichtteilsansprüche ein Thema.

In erster Linie entscheiden doch das erst mal die Eltern als Besitzer.

Da ist doch fast alles möglich.

Die Eltern wollen das ihren Sohn geben. Selbstverständlich wollen Sie aber auch nicht ihre Tochter übergehen. Daher wollte ich mich vorweg einfach Informieren. Ob eine Auszahlung immer Plicht ist.


Damit wir eventuell das Thema nicht ansprechen mussen, damit sich keiner Verletzt fühlt. Wenn wir sagen, die Sache ist gegessen weil wir seine Schwester auszahlen mussen.


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Was mir in der Frage noch auffällt, ist das Wort "Partner". Seid ihr verheiratet? Falls ihr nicht verheiratet seid, solltest Du ganz besonders gut aufpassen, bevor Du Geld in das Haus "anderer Leute" steckst.