Meine Frau hat ein paar Probleme auf der Arbeit deswegen..

wenn bei euch keine betriebsvereinbarung dazu besteht müssen überstunden auch mit den prozenten bezahlt werden.
es kann aber auch sein (wie bei uns) alles auf ein stundenkonto zum abfeiern ohne prozente. erst nach ablauf die in der betriebsvereinbarung geregelt ist (2 jahre) MÜSSEN alle überstunden mit 25%extra bezahlt werden.
deine frau sollte beim betriebsrat (wenn vorhanden) nachfragen.

Umgekehrt ist es, wenn nciht geregelt ist, das die durch Freizeit ausgeglichen, oder auf ein Arbeitszeitkontogeschreiben werden, muss es ausgezahlt werden.

Wenn es wirklich angeordnete Überstunden waren, dann müssen diese ausbezahlt werden, sofern nicht im TV oder per BV etwas anderes ausdrücklich geregelt wurde.
Falls es einfach "Mehrarbeit" war, Deine Frau also ohne besondere Anordnung und vorherige Genehmigung durch den Betriebsrat länger gearbeitet hatte, dann ist das nicht so eindeutig.
Überstunden müssen entweder als Urlaub verwendet oder ausbezahlt werden. Sehr wichtig, es gilt nur für Überstunden, die der Chef anordnet, keine freiwilligen Überstunden.
Außerdem gibt es dass Arbeitzeitgesetz, das regelt wie lange er pro Tag/Woche/Monat arbeiten darf , hier steht es: http://www.channelpartner.de/knowledgece…
Ich würde dem Chef sagen, entweder Urlaub oder die Überstunden ausbezahlen.
Das ist im allgemeinen in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geregelt aber generell gibt es keinen Rechtsanspruch auf Bezahlung von Mehrarbeit. Mehrarbeit kann auch in Freizeit abgegolten werden.
demosthenes am 3. Oktober 2009 15:46 @billy:
Hier wurde ja ausdrücklich nach Überstunden gefragt - nicht allgemein nach Mehrarbeit - und dort muss ausgezahlt werden wenn nicht ausdrücklich eine andere Regel besteht.