Müssen Banken eingefrorene Konten egentlich auch irgendwann wieder freigeben?

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Eine Bank kann bei gewissen Verdachtsmomenten Zahlungen auf bzw. von Konten suspendieren. Das Gleiche gilt für Kreditkartenkonten oder Wertpapierdepots. Dies ist jedoch nur eine temporäre Maßnahme zum Schutz der Bank oder des Kunden vor Schäden durch kriminelle Handlungen.

"Einfrieren" im Sinne einer längerfristigen Nichtverfügbarmachung ist nur auf richterlichen Beschluß möglich. Damit ist auch klar, daß die Aufhebung ebenso nur durch richterlichen Beschluß erfolgen kann. Die Bank ist dabei nur Ausführende und kann dabei nicht von sich aus über Einfrieren und Auftauen entscheiden.