Müssen alle Hauptmieter einer Wohnung bei der Wohnungsübergabe anwesend sein?
Ich meine, beim Auszug? Oder kann sich ein Mieter durch eine Vollmacht auch durch die anderen Mieter vertreten lassen?
1 Antwort
Eine ordentliche, unterschriebene Vollmacht (kein E-Mail) des Mieters für den Bevollmachtigten sollte für diese Zwecke ausreichen und dem Vermieter übergeben werden.
Allerdings muß der Mieter die Taten des Bevollmächtigten dann auch gegen sich gelten lassen, z. B. die Protokollunterzeichnung mit der darin vereinbarten Übernahme sämtlicher Schönheitsreparaturen durch den Mieter, obwohl die mietvertragliche Schönheitsreparaturenklausel gem. Mietvertrag und geltender Rechtsprechung für sich betrachtet unwirksam gewesen wäre.