Möchte Orderscheck einlösen - kann ich Geld auch in bar kriegen?

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Orderscheck

Nach den Vorschriften des Scheckgesetzes ist ein Scheck automatisch ein „geborenes“ Orderpapier, also ein „Orderscheck“. Dies bedeutet, dass die Schecksumme nur an denjenigen gezahlt werden darf, der auf dem Scheck als Zahlungsempfänger genannt ist, oder an denjenigen, dem der Scheck durch Indossament übertragen worden ist. Ein Orderscheck wird dadurch gekennzeichnet, dass im Gegensatz zu einem Nicht-Orderscheck eine Formularzeile vorhanden ist, wo der Name des Begünstigten notiert ist. Es handelt sich dabei also um einen Orderscheck.

Der Orderscheck ist, obwohl vom Gesetzgeber als Normalfall vorgesehen, nicht üblich. Er wird als Sicherheitsmaßnahme beim Postversand empfohlen. Im kaufmännischen Verkehr wird im Empfängerfeld anstatt des Zusatzes „oder Überbringer“ der Hinweis „oder Order“ angegeben. In den von Banken ausgegebenen Orderscheck-Formularen wird der Orderscheck am rechten Rand durch einen senkrechten roten Strich mit dem Text „Orderscheck“ gekennzeichnet.

Also, zusammengefasst: Ein Orderscheck ist übertragbar und je nach dem,ob es sich um einen Bar- oder Verrechnungsscheck handelt auch bar auszahlbar.