Mitmieter fordert Aufzug im Haus – muss ich mich an den Kosten beteiligen?
Ein Mitmieter in meinem Haus möchte auf Grund seiner Gehbehinderung einen Aufzug einbauen lassen. Der Vermieter hat sich zunächst dagegen gewehrt aber nun hat mein Nachbar den Rechtsstreit gewonnen und den Aufzug zugesprochen bekommen. Muss ich mich nun als Mitmieter finanziell beteiligen oder muss der Vermieter die Kosten tragen?
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Mit Sicherheit ist es nicht der Vermieter, der den Aufzug bezahlen wird. Es ging bestimmt nur um die Frage, ob der Vermieter die Anbringung eines Aufzugs dulden muß.
Davon abgesehen könnte die Montage eines Aufzugs nach den Regeln über die Modernisierung von Wohnraum zu einer Mieterhöhung gemäß § 559 BGB berechtigen in Höhe von 11% der Investitionskosten p.a.
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Das kommt darauf an: Handelt sich um einen Personenaufzug oder einen sog. Treppenlift (Foto)?
Dessen Einbau wie der behindertengerechte Umbau der Wohnung wäre zu gewähren, aus Mitteln der Krankenkasse des Bedürftigten zu bezahlen und bedarf lediglich der Duldung des VM.
Ein Personenaufzug stellt hingegen eine Modernisierung dar und wäre über Mieterhöhung umlegbar, die Wartungskosten als Betriebskosten ebenso. Zu einer derartigen Forderung wäre ein Mieter allerdings nicht berechtigt; der VM könnte allerdings zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und etwas für den Komfort und Mietpreiserlös seines Hauses tun :-)
G imager761
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Diese Kosten brauchst Du nicht mittragen. Vermutlich bekommt der Echwerbehinderte Mieter den Aufzug von der Krankenkasse, Rentenversicherung Integrationsamt etc. bezahlt. Soll Ihm doch vegönnt sein. Oder ist das ein ganz normaler Personenaufzug , der allen Mietern im Haus zugänglich ist und praktisch als Wertsteigerung des Mietobjektes gelten soll? Hat der Vermieter sowas geäußert?
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Niemand kann dich zwingen dich an etwas zu beteiligen.