Frage von herrlehmann08 29.06.2012

Mitmieter fordert Aufzug im Haus – muss ich mich an den Kosten beteiligen?

  • Antwort von Privatier59 29.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Mit Sicherheit ist es nicht der Vermieter, der den Aufzug bezahlen wird. Es ging bestimmt nur um die Frage, ob der Vermieter die Anbringung eines Aufzugs dulden muß.

    Davon abgesehen könnte die Montage eines Aufzugs nach den Regeln über die Modernisierung von Wohnraum zu einer Mieterhöhung gemäß § 559 BGB berechtigen in Höhe von 11% der Investitionskosten p.a.

  • Antwort von imager761 30.06.2012

    Das kommt darauf an: Handelt sich um einen Personenaufzug oder einen sog. Treppenlift (Foto)?

    Dessen Einbau wie der behindertengerechte Umbau der Wohnung wäre zu gewähren, aus Mitteln der Krankenkasse des Bedürftigten zu bezahlen und bedarf lediglich der Duldung des VM.

    Ein Personenaufzug stellt hingegen eine Modernisierung dar und wäre über Mieterhöhung umlegbar, die Wartungskosten als Betriebskosten ebenso. Zu einer derartigen Forderung wäre ein Mieter allerdings nicht berechtigt; der VM könnte allerdings zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und etwas für den Komfort und Mietpreiserlös seines Hauses tun :-)

    G imager761

    http://www.grafkomfortlifte.de/images/Capri.jpg
    http://www.grafkomfortlifte.de/images/Capri.jpg
  • Antwort von williamsson 29.06.2012

    Diese Kosten brauchst Du nicht mittragen. Vermutlich bekommt der Echwerbehinderte Mieter den Aufzug von der Krankenkasse, Rentenversicherung Integrationsamt etc. bezahlt. Soll Ihm doch vegönnt sein. Oder ist das ein ganz normaler Personenaufzug , der allen Mietern im Haus zugänglich ist und praktisch als Wertsteigerung des Mietobjektes gelten soll? Hat der Vermieter sowas geäußert?

  • Antwort von Niklaus 29.06.2012

    Niemand kann dich zwingen dich an etwas zu beteiligen.

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