Mithelfender Familienangehöriger und ALG2 ?

1 Antwort

Hallo!

Der mithelfende Familienangehörige erhält nach gesetzgeberischer Vermutung ein Einkommen und dieses wäre dem Grundsicherungsträger als Nebeneinkommen zu melden.

Außerdem unterstellt der Gesetzgeber, dass man dann nicht uneingeschränkt zur Vermittlung zur Verfügung steht. Das kann zur Folge haben, dass das ALG II anteilig gekürzt wird.

Welche Konsequenzen man nun daraus zieht, bleibt einem selbst überlassen.

Danke für deine Antwort. Mich hat nur etwas gewundert,daß mithelfende Familienangehörige nochmal separat erwähnt werden. Hätte ja sein können,daß die dann Vermittlungstechnisch anders behandelt werden.

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