Schottenhammel am 11.01.2010 um 16:42 Uhr
Mit Aufnahme eines Kredites bei der Sparkasse haben wir auch eine Restkreditversicherung bei der Gothaer für 60 Monate für 2.982,40,- € aufgenommen. Diese haben wir nach 24 Monaten gekündigt. Welchen Betrag erhalten wir nun zurück?

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 15.12.2009 (Az. XI ZR 45/09) nunmehr entschieden, dass die weit verbreitete Kombination von Kreditverträgen mit Restschuldversicherung ein sog. verbundenes Rechtsgeschäfts sein können. Diese Entscheidung hat gravierende Folgen. Wenn es sich bei dem Kreditvertrag und dem Restschuldversicherungsvertrag um verbundene Rechtsgeschäfte handelt, muss in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen werden, dass bei Widerruf des einen Vertrags auch der andere Vertrag hinfällig wird. Wenn ein derartiger Hinweis fehlt, ist die Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt, so dass die an sich sehr kurze Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde.
Im Ergebnis kann der Verbraucher als Kreditnehmer in diesen Fällen vielfach auch heute noch den Kreditvertrag und den Restschuldversicherungsvertrag widerrufen, so dass diese rückabzuwickeln sind.
Wieso glaubst du überhaupt, Geld zurück zu bekommen!?
Das erschließt sich mir bei dieser Form der Risiko-Absicherung gar nicht...
Ich bin mir gar nicht mal sicher, ob eine Kündigung der RSV möglich ist. Ich meine, dass dies nur im Rahmen der Widerrufsfrist möglich ist und diese ist ja nun schon länger abgelaufen.