Mit 14 in die Lehre, 49 Jahre gearbeitet und dann mit 63 in Rente und 7,2 % Abzug!
Mit 14 in die Lehre, 49 Jahre gearbeitet und dann mit 63 in Rente und 7,2 % Abzug!
Das ist nicht korrekt, weil vor dem Gesetz alle gleich behandelt werden müssen. Jetzt kann man mit 63 in Rente gehen, jedoch* ohne* Abschlag, wenn man 45 Beitragsjahre nachweist. Ich empfinde es als Schlag ins Gesicht, für Leute mit dieser Lebensleistung und es gibt bestimmt noch einige die auch 50 Jahre auf dem Buckel haben und dafür auch noch mit Abzug bestraft werden. Es beschäftigt mich schon lange, hatte aber nie den Mut das anzuprangern. Es können nicht viele sein die das nachweisen können und dem zu Folge suche ich Mitstreiter die auch versuchen wollen den Abschlag rückgängig werden zu lassen, eventuell mit einer Sammelklage, wenn Aussicht auf Erfog vom Anwalt bestätigt wird.
Liebe/r Rentnermit63,
gerne würde Dir die Community weiterhelfen und das geht am besten, wenn sie Deine Frage möglichst genau nachvollziehen kann. Du hast nur einen Sachverhalt dargestellt, aber keine konkrete Frage gestellt. Bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Danke und herzliche Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
1 Antwort
Wo ist die Finanzfrage?
Und im übrigen: In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.Woher nimmst Du denn Deine offenbar anderslautende Information? In Deutschland muß jeder für sich prozessieren. Was helfen Dir da Mitstreiter?
Wenn wir schon bei der Gleichbehandlung sind, dann hätte ich auch noch ein Thema für das ich streiten will, bzw. dagegen: Der progressive Einkommensteuertarif. Überall anders bekommt man Mengenrabatt, nur bei der Einkommensteuer nicht. Da muß derjenige, der viel zahlt, noch mehr zahlen. Das ist eine neue und absolut verbrecherische Ausgestaltung des stalinistischen Stachanow-Prinzips. Auch wenn ich mich -wie Du siehst- mächtig darüber aufrege, habe ich im Gegensatz zur Dir nicht die Illusion, an solchen Dingen wirklich etwas ändern zu können. Ich hau mein Geld lieber auf den Kopf statt es für aussichtslose Prozesse zu vergeuden.
Das sollte man noch ergänzen:
Bei der subjektiven Klagehäufung kann das Gericht jederzeit die einzelnen Klagen aufteilen.
Kostenmäßig kann die subjektive Klagehäufung zum Eigentor werden. Alle Kläger haften nämlich auf die Gerichtskosten. Wenn da einer finanziell schlapp macht, muß der Rest unfreiwillig Sponsor spielen.
Bei den Anwaltskosten wäre der Unterschied zu Einzelklagen ohnehin nicht groß und würde bei Aufteilung ganz entfallen.
Überall anders bekommt man Mengenrabatt, nur bei der Einkommensteuer nicht.
Beim Steuernsparen bekommst Du doch den Mengenrabatt in Form des Produktes aus gesparten Steuerbetrages mal dem Grenzsteuersatz (bzw. Differenzsteuersatz). Dieser Steuersatz beträgt bei vielen 42 %:-).
Aus Wiki:
Nicht zu verwechseln ist die Sammelklage mit der auch im deutschen Prozessrecht vorgesehenen bloßen sogenannten subjektiven Klagehäufung, bei der im selben Prozess mehrere Kläger oder mehrere Beklagte auftreten.