Mir wurde die Wunschklinik Reha Maßnahme nach 12 Wochen warten abgelehnt. Soll ich eine Sozialklage einreichen und wie ist die Regelung von Ferien in der Kur?

1 Antwort

Eine Klage sollte nicht erforderlich sein.

Dir steht nach § 9 SGB IX ein Wahlrecht definitiv zu.

Bitte arbeite diese Seite: https://www.rehazentrum-bb.de/patientenberatung/wunsch-und-wahlrecht.html mal komplett (auch die dort angegeben Links zu weiteren Unterseiten) durch.

Es gibt sogar Fomulierungshilfen für die entsprechenden Schreiben an die DRV.

Wichtig:

  • Deine Wunschklinik sollte zertifiziert und geeignet sein, die notwendige Reha-Behandlung auch durchzuführen.
  • Zuzahlungsansinnen der DRV (wegen z.B. höherer Kosten) sind definitiv im Gesetz nicht vorgesehen, da das Sachleistungsprinzip gilt. Also nichgt bange machen lassen ..;-)

Last but not least: Hier ein Link zu einem Ministerrundschreiben bzgl. Recht auf Wahl-Rehaklinik: https://www.rehazentrum-bb.de/images/pdfs/bundesgesundheitsministerium-zum-thema-reha-wahlrecht.pdf

Ist zwar schon aus 2007 - aber ggf. sollte man dem zuständigen Sachbearbeiter die Lektüre empfehlen ..;-)


Herzlichen Dank,

unglaublich was solche Hinweise für erneute Kraft und auch Zuversicht in mir auslösen...

ich meldete mich auch in unserer Wunschklinik und diese ermutigte mich ebenfalls erneut in Widerspruch zu gehen....also wirklich vielen Dank und da ich die Sternchen Taste noch nicht fand,

hier mein Stern für Sie für die sofortige,kompetente Auskunft....

lieben Gruß

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