Mir wird mit Pfändung gedroht. Im Schreiben haben sie aber das Konto meiner Freundin angegeben und sagen dabei dass das mein Konto ist. Ist das korrekt?

3 Antworten

Entschuldige, aber solche Frage zu stellen ist doch wohl reichlich naiv ! 

Wenn ihr kein gemeinsames Konto habt, dem scheint nicht so, dann passt da logischerweise etwas nicht. Ich frage mich nur wie das sein kann. Woher kennt man die Kontoverbindung deiner Freundin, wenn dir eine Pfändung ins Haus steht ? 

Der Schuldner hatte war als Verfügungsberechtigter eingetragen und ist es jetzt nicht mehr. Das wäre eine Begründung!

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@hildefeuer

möglich, hätte LaMonita aber selbst wissen müssen und die Frage hätte sich so wie gestellt, erübrigt.

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LaMonita:

Der Gläubiger kündigt an, wegen einer titulierten Forderung gegen dich, dem Schuldner, die Pfändung eines Kontos, dessen Inhaberin allein deine Freundin ist, durchzuführen.

Was glaubst du wohl, wie das Institut (Bank/Sparkasse) reagiert, wenn ihr der Pfändungs- und  Überweisungsbeschluss zugestellt wird und es festgestellt, dass Schuldner und Kontoinhaberin nicht identisch sind?

genau dann wird keine Pfändung von diesem Konto erfolgen.

Ausnahme der Schuldner ist als Verfügungsberechtigter auf dem Konto eingetragen.

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und es festgestellt, dass

... und möglicherweise guckt die Bank bei dem amtlichen Schreiben nicht genau hin:-(

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