Minijob und zusätzliche Einnahmen?

3 Antworten

Wie wird denn die Arbeit als Aushilfe angemeldet? Ist dies ein weiterer Minijob (zulässig, sofern die durchschnittlichen Einkünfte aus Minijobs 450.- Euro pro Monat nicht überschreiten), dann wird er analog dem bestehenden gemeldet und berechnet.

Ist dies ein Midi- oder Teilzeitjob, sind die entsprechenden "normalen" Sozialversicherungs- und Krankenkassenbeiträge zu entrichten.

Wird die Aushilfe gar nicht angemeldet, dann ist es Schwarzarbeit mit allen möglichen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen, z.B. bei einem Arbeitsunfall.

Bezüglich der Steuer kommt es ebenfalls auf die Art des Arbeitsverhältnisses an, bei einem pauschal versteuerten Minijob fällt keine weitere Einkommensteuer an, ansonsten kommt es zu den entsprechenden Abzügen gemäß Steuerklasse (mit Verrechnung in der Einkommenssteuererklärung).

Thema Familienversicherubg hat Barmer ja bereits geschrieben.

Das wird dir deine Krankenkasse sicherlich mitteilen, wenn du anrufst. Allerdings schicken Sie in der Regel auch ein Formular, indem du die Details wie Gehalt und Dauer deiner Beschäftigung(en) einträgst. 

Bist du noch in einer Familienversicherung oder bist du bereits selbst versichert? Wenn du als Student noch in einer Familienversicherung bist, würde ich dir raten, dies auch beizubehalten. Sobald du über 450€ dauerhaft (!) verdienst, musst du deine Krankenversicherung (unabhängig von einer Familienversicherung) selbst zahlen. 

LG 

Hallo, die zusätzlichen Einnahmen sind dem Finanzamt zu erklären. Auf jeden Fall, wenn verheiratet und gemeinsam veranlagt. Und die Familienversicherung endet für Monate, in denen 450 EUR überschritten werden. Viel Glück Barmer