Darf ich als momentan arbeitslos einen Minijob in einem anderen Bundesland aufnehmen?

4 Antworten

Solltest Du ALGII Beziehererin sein, musst  gegenüber den zuständigen Behörden nicht nur Deine Vermögensverhältnisse offenlegen, sondern auch Mitteilung abgeben, wenn Du  Nebentätigkeiten nachgehen willst.

 Es ist schon öfter vorgekommen, dass ein nicht anmelden zum Verhängnis wurde. Wenn jemand einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht und weiterhin ALGII bezieht wird sogar eine  verspätetet Anmeldung der Nebentätigkeit jetzt als Betrug durch Unterlassung gewertet.

Ärger gibts garantiert, wenn ein Geheimnis daraus gemacht wird. 

Natürlich musst du das Beschäftigungsverhältnis vor Antritt melden, denn es gibt Zuverdienst Regeln solange Sozialleistungen bezogen werden.

zB. darf ein Empfänger von ALG II monatlich 100,- € hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen angerechnet wird. 

Nur wenn Du bisher keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe erhältst, besteht keine Meldepflicht.

Ansonsten siehe die Antworten von Gaenseliesel und Primus.

Vielen Dank für eure Antworte. Ich beziehe ALG I. Natürlich würde ich die Tätigkeit melden; ich mache mir nur Gedanken, ob es ein Problem wäre, dass die Firmensitz in einem anderen Bundesland liegt - und natürlich wieviel ich verdienen dürfte

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@ninablu

Das Bundesland tut nichts zur Sache und die Hinzuverdienstgrenze bei ALG I liegt bei 165 €. Alles was drüber liegt, wird mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.

Die geleisteten Stunden dürfen außerdem nicht über 15 pro Woche liegen, sonst entfällt das ALG I.

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@Primus

Aha....... 165,- Euro sind als Zuverdienst bei Alg1 Bezug ok ! Ich war gedanklich bei 160,- Euro (?) wie bei mir vor 10 Jahren. Dann hat sich diesbezüglich ja nichts gravierend geändert.

Dieser Stillstand wundert mich jetzt aber etwas ! :-))

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@Primus

wusste es nicht genau und hielt mich deshalb bei meiner Antwort zurück. Ist ok, dann weiß man auch dies wieder genauer !

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