Minijob + Übungsleiterpauschale kombiniert: Kindergeld? Versicherungspflichtig?

1 Antwort

Wird der steuerfreie Betrag überschritten, ist zu prüfen, ob die Beschäftigung geringfügig entlohnt ist. Dies ist der Fall, wenn das Entgelt einschließlich der steuerfreien Aufwandsentschädigung 650,00 EUR (450,00 EUR + 200,00 EUR) monatlich nicht übersteigt; in diesen Fällen sind ggf. Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (sofern der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist) sowie Beiträge (unter Berücksichtigung der besonderen Beitragsanteile) zur Rentenversicherung zu zahlen. Wird eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausgeübt, liegt Geringfügigkeit aufgrund der Additionsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nicht vor, soweit es sich bei der Tätigkeit als Übungsleiter nicht um eine "zeitlich zuerst ausgeübte Nebentätigkeit" handelt.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&templateID=vollbild&xid=232938Quelle:

  • Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (höchstens) 2400€ im Jahr.

Dieser wird mit 200€ monatlich erreicht aber nicht überschritten, somit müsste die Konstuktion: 450€ minijob plus 200€ Übungsleiterpauschale wirklich komplett steuer- und sozialabgabenfrei sind und sogar noch die Familienversicherung erlauben.

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Voll super, danke für eure Hilfe, hat mich echt weitergebracht! Jetzt noch ein-zwei Detailsachen: Es besteht ja die Möglichkeit eine Tankkarte bis max. 44€ zu erhalten und zb. die Handyrechnung vom Arbeitgeber bezahlt zu bekommen! Addieren sich solche Zahlungen auf die 450€ und beeinflussen meine Krankenversicherung, oder interessiert das nicht?

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@GabrielS

Für Sachzuwendungen kommen insbesondere folgende Vergünstigungen in Betracht: •Kostenlose oder verbilligte Sachbezüge können bis zu einer Monatsgrenze von 44 EUR - insgesamt für alle Vorteile - steuerfrei erbracht werden.

Also sage ich Vorsicht bei zusätzlicher Händyrechnung.

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@Primus

Macht sinn, aber beispielsweise 44€ für eine Fahrmarke ist kein Problem und zählt nicht als Gehalt!?

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@GabrielS

Wie gesagt, bis zu 44 € darfst Du als Sachzuwendung zusätzlich erhalten.

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@GabrielS

Sachzuwendungen in der Sozialversicherung zählen zu den immer wiederkehrenden Leistungen im Sinne der Legaldefinition des Jahresentgeltes. Die steuerliche Behandlung für den Status ist vollkommen irrelevant. Somit würden die nach § 3 EkStG erhaltenen Sachbezüge - Tankgutschein etc- im Sozialrecht dem Entgelt hinzugerechnet werden.

Fazit: Minijob plus Übungsleiterpauschale = kostenfreie Familienversicherung möglich.

Minijob + Übungsleiterpauschale + Sachzuwendungen = freiwillige Versicherung mit eigenem Beitrag, mindestens jedoch 155€ pro Monat.

Also, der Sachwertbezug kostet dich mehr als es dir bringt.

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@Primus

Klar darfst Di das zusätzlich erhalten, musst Dich dann aber freiwillig in der GKV versichern. Entweder Studententarif (so um die 80€) oder als freiwilliges Mitglied - so um die 155€ im Monat. über den Status entscheidet die GKV.

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@alfalfa

...Ergänzung: ggfs ist auch Absicherung über studentischen Tarif (ca 80€) möglich. Das entscheidet jedoch die GKV anhand des Status.

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@alfalfa

Interessant... bist du dir da echt sicher? Ein Freund von mir der Steuerberater ist meinte dass Sachzuwendungen unter Arbeitsmittel und dergleichen fallen und nicht als "Gehalt" zählen... Danke für deine Zeilen...

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@GabrielS

Ja, was Arbeitsentgelt im Sinne des SGB ist regelt § 14 SGB IV. Und die Definition ist relevant für die Statisbeurteilung. Da liegen Steuerberater gerne daneben. Übertrag ihm das Mandat und wenn Du bei der GKV nachzahlen musst aufgrund des grandiosen Tipps darf seine Vermögensschadenhaftpflicht zahlen! Ruf bei der GKV an, dann hast Du Rechtssicherheit. Ja, da bin ich mir sehr sicher in der Aussage. Das sind Basics im SGB!

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