Frage von HeinrichLose 07.02.2012

Mini-Job & ALG II & Vollzeit in einer Steuererklärung ?

  • Antwort von EnnoBecker 07.02.2012

    Der 400-Euro-Job ist, wenn er als Minijob ausgestaltet war, nicht sichtbar für die Steuer.

    ALG2 ist keine Lohnersatzleistung, sondern Grundsicherung, und daher ebenfalls unsichtbar.

    Bleiben die 6 Monate Vollzeit und die zwei Monate, die du nicht angeführt hast, die aber an einem ganzen Jahr fehlen.

    Du solltest neben der Steuererklärung also einen Brief an das FA schicken, in dem die fehlenden Monate erläutert werden. Das spart Nachfragen und dein zweites Porto für die Beantwortung.

  • Antwort von heinerbumm 07.02.2012

    Du musst Alles Angeben. Auch der Minijob ist ein Job und für den gilt Anlage N. Ist aber steuerlich ohne Relevanz. Auch alles andere musst du Angeben. Bei deiner Aufzählung feheln aber noch 2 Monate.

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