Mindestlohn trotz Provisionszahlung????

6 Antworten

Dein festes monatliches Gehalt, ein ggf. gezahltes 13. Gehalt ("Urlaubs- und Weihnachtsgeld"), sowie Provisionen müssen für die geleisteten Stunden auf den Mindestlohn kommen.

8,50 EUR für 160 Stunden macht 1.360 EUR (Urlaubsanspruch nicht berücksichtigt). Du kommst mit den 1.300 EUR damit wahrscheinlich gerade auf den Mindestlohn.

Primus  25.04.2015, 17:08

Nö..... stimmt nicht ganz.

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Die Antwort von wfwbinder ist vollkommen richtig und der von gandalf94305 muss ich leider widersprechen. 

Bei Zahlung eines Stundenlohnes von unter 8,50 Euro brutto ist eine Änderungskündigung unwirksam, wenn zwar der Stundenlohn auf 8,50 Euro erhöht wird, gleichzeitig aber ein bisher gezahltes Urlaubsgeld sowie jährliche Sonderzulagen gestrichen werden. Dies deshalb, weil durch eine solche Änderungskündigung im Ergebnis eine unzulässige Anrechnung der Sonderzahlungen erreicht werde.

So hat es das Arbeitsgericht Berlin am 04.03.2015 (54 Ca 14420/14) entschieden.

http://www.ihk-koblenz.de/recht/aktuelles/3246144/Keine_Anrechnung_von_Urlaubsgeld_und_jaehrlicher_Sonderzahlung.html

Bedeutet also, dass du gerade so im Monat einen Umsatz von ca. 13.300 € machst.

Mir stellt sich die Frage, lohnt sich dies denn überhaupt für deinen AG ?

bzw. was machst Du denn in den ca. 170 Stunden deiner mtl. Tätigkeit im Reisebüro ? 

Sarahsparkle14 
Fragesteller
 25.04.2015, 11:58

Das hast du falsch verstanden.. Ich bekomme 1100 Euro Festgehalt + 1,5 % des Umsatzes den ich gemacht habe..

Wenn ich also 35000 Euro Umsatz mache ich Monat bekomme ich 525 Euro zzgl zu den 1100 Euro..

Schaffe nur in schlechten Monaten wie Januar und Februar vllt so 20.000 Umsatz....das wären dann 300 + 1100 = 1400 Euro Brutto

Meine Frage ist enfach ob ich mehr Grundgehalt verlangen kann??

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Gaenseliesel  25.04.2015, 16:23
@Sarahsparkle14

vielleicht bringt dich dieser Artikel hier weiter:

".......dass nur diejenigen monatlichen Zahlungen auf den Mindestlohn angerechnet werden können, die der Mitarbeiter "unwiderruflich" und damit ohne Vorbehalt erhält. Im Hinblick auf Provisionen wäre dies damit nur bei Mindest- oder Garantieprovisionen der Fall."

http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/mindestlohn-was-ist-bei-bestehenden-und-zukuenftigen-verguetungsvereinbarungen-zu-beachten_idesk_PI10413_HI7045983.html

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Apolon  28.04.2015, 11:25
@Sarahsparkle14

Ich habe mich auf deinen geschriebenen Text bezogen:

Mein Grundgehalt sind 1100 Euro plus 1,5 % provision auf den Umsatz den ich gemacht habe.. Meisten komme ich aber gerade mal auf 1300 Euro im Monat insgesamt.. das liegt ja dann unter dem Mindestlohn..

Also im Monat 1.100 € Grundhehalt. Differenz zu 1.300 € = 200 € 1,5 % von 13.300 € = 199,50 € = aufgerundet insgesamt 1.300 € mtl. Brutto-Einkommen.

Und bei diesem Umsatz stellt sich mir die Frage, ob Du dir nicht eine andere Tätigkeit suchen solltest.

Gruß A.

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Du kannst mehr Geld verlangen udn sei es als Psoten "Ausgleich Mindestlohn."

Wenn keine Arbeitszeitkonten geführt werden, muss jeder Monat individuell der Mindestlohn gezahlt werden.

Wenn Du in einem Monat mit 168 Stunden, die zu bezahlen sind 1.100,- Grundgehalt und 1,5 % auf 20.000,- hast, also 300,- Euro Provision, dann hast Du 1.400,-, aber der Mindestlohn wäre 1.428,- Euro. Also muss um 28,- Euro aufgerundet werden.

Wie ist die Sache jetzt ausgegangen? Hast du mit deinem AG geredet?

LG