Frage von calimero11 24.05.2009

Mindern Geldgeschenke den Pflichtanteil des Erbes?

  • Antwort von meistermerlin 24.05.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das kommt darauf an ob auch eine Anrechnung auf den Pflichtanteil vereinbart wurde oder nicht. Wenn dies nicht zutrifft, dann steht dem Erben der komplette Pflichtanteil trotz der vorherigen Schenkung zu.

  • Antwort von Bibax 28.05.2009

    Die Zuwendungen an die Kinder müssen sich diese auf ihren Pflichtteil anrechnen lassen, wenn das der Erblasser so bestimmt hat. Eine solche Anordnung des Erblassers ist auch mündlich erklärt wirksam.

  • Antwort von wfwbinder 24.05.2009

    WEnn es innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgt ja.

    sonst muss es ausdrücklich vereinabrt, oder festgelegt sein.

    "Ich schenke Dir diese Summe, aber sie soll auf das Erbe in voller Höhe angerechnet werden."

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!