Mindern Geldgeschenke den Pflichtanteil des Erbes?
Wenn man seinen Kindern zu lebzeiten einen größeren Geldbetrag schnekt und diesen auf den eigentlichen Erbanteil anrechnen lässt, wird dann auch der Pflichtabteil des Erbes dadurch gemindert?
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Das kommt darauf an ob auch eine Anrechnung auf den Pflichtanteil vereinbart wurde oder nicht. Wenn dies nicht zutrifft, dann steht dem Erben der komplette Pflichtanteil trotz der vorherigen Schenkung zu.
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Die Zuwendungen an die Kinder müssen sich diese auf ihren Pflichtteil anrechnen lassen, wenn das der Erblasser so bestimmt hat. Eine solche Anordnung des Erblassers ist auch mündlich erklärt wirksam.
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WEnn es innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall erfolgt ja.
sonst muss es ausdrücklich vereinabrt, oder festgelegt sein.
"Ich schenke Dir diese Summe, aber sie soll auf das Erbe in voller Höhe angerechnet werden."
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